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27.02.2019 | 16:06 | Rechtsschutzverfahren 
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Gericht hebt Stopp von Tiertransporten auf

Kiel - Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat den vorläufigen Stopp von Tiertransporten aus Schleswig-Holstein in 14 Staaten außerhalb der Europäischen Union praktisch aufgehoben.

Tiertransporte
In der Kontroverse um Rindertransporte erzielt die Rinderzucht Schleswig-Holstein (RSH) eG einen juristischen Erfolg: Das Verwaltungsgericht in Schleswig ordnet an, dass der Kreis Steinburg Vorlaufatteste für Transporte ausstellen muss. (c) liveostockimages - fotolia.com
Das Gericht entschied in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren am Mittwoch über die Erteilung tierärztlicher Atteste für einen Transport von 21 Zuchtrindern zu einer Sammelstelle nach Niedersachsen, von wo die Tiere dann weiter nach Marokko gebracht werden sollen. Dabei wurde der Kreis Steinburg über eine einstweilige Anordnung verpflichtet, das beantragte Vorlaufattest zu erteilen.

Die Rinderzucht Schleswig-Holstein (RSH) eG hatte sich an das Gericht gewandt. Dieses betonte, es sei nicht um die Frage gegangen, ob der Transport von Niedersachsen nach Marokko tierschutzrechtlich zu genehmigen sei. Diese Prüfung obliege allein den Amtstierärzten in Niedersachsen im Rahmen der Ausstellung der grenzüberschreitenden Transportbescheinigung, erläuterte ein Gerichtssprecher.

Das Veterinäramt des Kreises Steinburg müsse nur prüfen, ob die viehseuchenrechtlichen Anforderungen erfüllt seien. Da dies der Fall sei, bestehe ein Anspruch auf Erteilung eines Vorlaufattests, wie es für den Transport nach Niedersachsen notwendig sei. In dem Fall hatte das zuständige Kreisveterinäramt des Kreises Steinburg die Erteilung des Vorlaufattests versagt.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Der Kreis Steinburg und das Landwirtschaftsministerium teilten mit, sie prüften die Gerichtsentscheidung und die möglichen Konsequenzen.

Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist ein Erlass des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums, Tiertransporte in Drittländer außerhalb der EU wegen tierschutzrechtlicher Bedenken bis zum 24. März vorläufig auszusetzen und auch keine Vorlaufatteste zu erteilen. Zuvor hatten bereits mehrere Kreise im Norden für ihr Gebiet einen Exportstopp erlassen. Ein Grund ist die juristisch ungeklärte Frage, ob sich Kreisveterinäre strafbar machen, wenn sie Tiertransporte in Länder genehmigen, in denen nach TV-Berichten tierquälerische Transportbedingungen herrschen und grausame Praktiken in Schlachthöfen.

Betroffen sind vom schleswig-holsteinischen Exportstopp unter anderem die Türkei sowie Staaten im Nahen Osten und in Asien. Das Verwaltungsgericht betonte, es sei nicht an den Erlass gebunden. Der Erlass greife zudem in die Kompetenz niedersächsischer Behörden ein.

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hatte am Montag den Exportstopp für zunächst vier Wochen verhängt. Und auch Bayern will zum Schutz der Tiere Viehtransporte deutlich einschränken. Die Rinderzüchter in Schleswig-Holstein hatten die Teilnahme an einem vom Ministerium für diesen Donnerstag in Kiel einberufenen Runden Tisch abgesagt. Sie wollten erst die Rechtslage geklärt haben. Auch der Landesbauernverband hatte Albrechts Exportstopp kritisiert.

Albrecht hat den Bund zu zügigem Handeln aufgefordert. Ministerin Julia Klöckner (CDU) müsse in den kommenden Wochen eine Lösung für ein gemeinsames Vorgehen von Bund, Ländern und Kreisen vorlegen, hatte er am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur gesagt. «Darüber hinaus sollte die Bundesregierung die jüngst ergangene Aufforderung des Europäischen Parlaments aufgreifen, EU-weite Regeln für die Transportbedingungen zu verabschieden, damit die Tierqual bei Langstreckentransporten in Drittländer endlich beendet wird.»

Nach ersten Hinweisen auf untragbare Bedingungen bei Tiertransporten in diese Länder hatte laut Albrecht die Agrarministerkonferenz bereits im April 2018 auf Antrag Schleswig-Holsteins den Bund aufgefordert, rechtliche Klarheit über die Möglichkeiten für Transportverbote zu schaffen. Seither sei seitens des Bundes nichts geschehen.
dpa/lno
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Kommentare 
maximilian schrieb am 03.03.2019 18:14 Uhrzustimmen(11) widersprechen(14)
Der Gang vor das Verwaltungsgericht und die Gesprächsaabsage der Bauerverbände zeigt die herzlose bäurische Gier.
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