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03.05.2010 | 08:21 | Saatgut 

Nachbaulösung: Diskussion über Lizenzgebühr beim Saatguthandelstag

Bonn - Anfang April hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) wie in jedem Frühjahr die Fragebögen zur Erfassung des Nachbaus an die Landwirte verschickt. Auf diese Weise sichert die STV den Pflanzenzüchtern deren gesetzlich garantiertes Recht auf eine Lizenzgebühr.

Nachbaulösung: Diskussion über Lizenzgebühr beim Saatguthandelstag
Zahlreiche Landwirte sehen das allerdings anders. Dieses Spannungsfeld wird während des traditionellen Saatguthandelstages auf Burg Warberg am 11. und 12. Mai beleuchtet. Im Mittelpunkt der zweitägigen Veranstaltung des Bundesverbandes der VOFirmen e.V. (BVO) steht der Saatgutnachbau sowie die Fragen: Wer bezahlt den technischen Fortschritt? Welche Lösungsansätze gibt es? Züchter, Landwirte, Ökolandbau- Vertreter und Bauernverband werden dabei zu Wort kommen.

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) hatte im Jahr 2008 die bis dahin von Landwirtschaft und den Züchtern gemeinsam getragene Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut gekündigt. Die Rahmenregelung hatte ihre Vorzüglichkeit eingebüßt und war nicht länger geeignet, den Züchtungsfortschritt zu sichern und den Z-Saatgut-Einsatz zu steigern. Auch die Nachbaugebühreneinnahmen verliefen rückläufig und gaben nur einen Teil des tatsächlichen Nachbaus wieder.

Für BVO-Vorstandssprecher Horst Bremer ist die Nachbaugebühr unerlässlich: „Die Zahlung der Nachbaugebühr basiert einerseits auf einer gesetzlichen Grundlage zum Schutz des geistigen Eigentums der Sortenschutzinhaber, andererseits ist sie zu der entscheidenden finanziellen Grundlage für die weitere Forschung und Züchtung geworden.“ Nach Schätzungen des BVO fehlen der Züchtung derzeit bei 50 Prozent Nachbau in Deutschland wichtige Einnahmen im Z-Saatgut-Lizenz-Bereich, um die kostenintensive Forschung und Züchtung zu betreiben. Deshalb drohen immer mehr Züchter aus den Zucht-Programmen auszusteigen.

Im Jahr 2009 waren in Deutschland allein 353 Getreidesorten für die Landwirtschaft mit unterschiedlichsten Eigenschaften zugelassen. Pflanzenzüchter lassen die genetische Vielfalt in den Züchtungsprozess einfließen, um neue angepasste Sorten zu entwickeln, die beispielsweise auch unter den geänderten Bedingungen des Klimawandels wachsen. ZSaatgut ist ein professionell vermehrtes hochwertiges Spezialprodukt, das mehrfach auf verschiedene Krankheiten geprüft und amtlich zertifiziert wird. Verwendet ein Landwirt eigenes Erntegut zur Aussaat, geht er das Risiko ein, krankheitsbelastetes Saatgut zu verwenden.

„Kurzfristig mag der Nachbau den Landwirten Saatgut zu einem geringen Preis bringen. Aber langfristig leidet der Ertragsfortschritt und damit die eigene Wettbewerbsposition“, warnt der Verband. Deutschland verzeichnete bisher durch seinen stark ausgeprägten Sortenschutz einen hohen jährlichen Ertragszuwachs. Untersuchungen der Humboldt-Universität Berlin belegen, dass die Flächenertragszuwächse in Deutschland bei Weizen in den Jahren zwischen 1980 bis 2007 drei Mal so hoch waren wie in den USA.

„Wir fordern deshalb dringend eine umfassende Lösung. Dazu gehören staatliche Anreize für verstärkte Investitionen in die Pflanzenzüchtung, auch durch Sortenschutz und Nachbaugebühren, da sie für die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft von großer Bedeutung sind“, so der BVO-Vertreter. „Ebenso wünschen wir uns Unterstützung Seitens der Politik wie auch der betroffenen Wirtschaft – Landwirtschaft, Handel und Züchtung – bei der Umsetzung eines neuen Nachbaumodells, an dem die Saatgutwirtschaft derzeit arbeitet. Die gesetzlichen Regelungen zur Nachbaulizenzerhebung und Auskunftspflicht der nachbauenden Landwirte und der Aufbereitungsbetriebe sind lückenhaft. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, um mehr Rechtsfrieden, Rechtsklarheit, Transparenz, Gerechtigkeit in der Gebührenerhebung sowie weniger Bürokratieaufwand für die Landwirte und Aufbereiter zu erreichen“. (bvo)
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