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15.02.2011 | 05:28 | Absatzfondsabwicklungsgesetz 

Restmittel nach Liquidation des Absatzfonds

Berlin - DBV erwartet Änderung im Gesetzgebungsverfahren zum Absatzfondsabwicklungsgesetz.

DBV
(c) DBV
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt anlässlich der 1. Lesung des Bundestags am 10.2.2011 zum Entwurf des Absatzfondsabwicklungsgesetzes seine Forderung, die Restmittel nach der Abwicklung des Absatzfonds direkt einer gruppennützigen und damit landwirtschaftsfördernden Verwendung im Sinne der früheren Beitragszahler zuzuführen.

Die Sonderabgaben zur Finanzierung des Absatzfonds und des Holzabsatzfonds wurden von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft bzw. der Forst- und Holzwirtschaft erbracht. Daher muss sichergestellt werden, dass die Mittel im Interesse dieser Branchen verwendet werden. Nach der Abwicklung dieser Fonds verbleibende Restmittel dürfen nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden. (dbv)
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