Der Deutsche
Bauernverband (
DBV) bekräftigt anlässlich der 1. Lesung des Bundestags am
10.2.2011 zum Entwurf des Absatzfondsabwicklungsgesetzes seine Forderung, die
Restmittel nach der Abwicklung des Absatzfonds direkt einer gruppennützigen und
damit landwirtschaftsfördernden Verwendung im Sinne der früheren Beitragszahler
zuzuführen.
Die Sonderabgaben zur Finanzierung des Absatzfonds und des Holzabsatzfonds
wurden von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft bzw. der Forst- und
Holzwirtschaft erbracht. Daher muss sichergestellt werden, dass die Mittel im
Interesse dieser Branchen verwendet werden. Nach der Abwicklung dieser Fonds
verbleibende Restmittel dürfen nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt
werden. (dbv)