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06.01.2019 | 13:38 | Hinweisschilder 
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So können sich Tierhalter vor Tierrechtlern schützen

Damme - Vor dem Hintergrund eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verbreitung rechtswidrig erstellter Fotos hat die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) den Tierhaltern empfohlen, an allen Zugangsmöglichkeiten zu ihren Stallanlagen gut sichtbar Schilder anzubringen, die eindeutig auf das Verbot von Foto- und Filmaufnahmen hinweisen.

Hinweisschilder Filmverbot Fotoverbot
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ISN empfiehlt Tierhaltern Hinweise auf Foto- und Filmverbote (c) proplanta
Damit hätte man im Ernstfall gegebenenfalls eine Möglichkeit zu einem rechtlichen Vorgehen gegen Tierrechtler, erklärte die ISN am vergangenen Freitag (4.1.) in einer Presseinformation. Der Verband wies darauf hin, dass der I. Zivilsenat des BGH in der Entscheidung „Museumsfotos“ zugunsten der Stadt Mannheim als Museumseigentümerin beziehungsweise der dort gezeigten Gemälde entschieden und eine Verbreitung von Fotografien untersagt habe, die der Betreiber eines Internetportals in dem Museum erstellt habe, obwohl Hinweisschilder auf ein Fotografierverbot hingewiesen hätten.

Die vollständigen Entscheidungsgründe des Urteils seien zwar noch nicht veröffentlicht. Deshalb sei aktuell noch nicht klar, ob der BGH dem Oberlandesgericht Stuttgart als Vorinstanz auch darin gefolgt sei, dass bereits das Fotografieren als solches eine Verletzung des Eigentums als solches darstelle, die ein Verwertungsverbot an den Aufnahmen nach sich ziehe, schränkte die Interessengemeinschaft ein.

Aber selbst wenn der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem vollständigen Urteil eine Eigentumsverletzung verneinen oder nicht erörtern und allein auf ein vertragliches Fotografierverbot abstellen sollte, würde die Entscheidung des VI. Zivilsenats vom April 2018 in einem eklatanten Widerspruch zu dem jetzt verkündeten Urteil des I. Zivilsenats stehen.

Hätte die Entscheidung des VI. Zivilsenats vom April nämlich Bestand, würde das bedeuten, dass derjenige, der eine Eintrittskarte kaufe und dann - nur - vertragswidrig fotografiere beziehungsweise filme, einem Verwertungsverbot unterliege, während derjenige, der sich einschleiche und einen strafbaren Hausfriedensbruch begehe, die so beschafften Aufnahmen mangels Vertrag frei verbreiten könnte. Dass ein derartiges Ergebnis einen Verstoß gegen die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung bedeuten würde und so nicht stehen bleiben kann, ist aus Sicht des ISN „mehr als naheliegend“.
AgE
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Kommentare 
Peterli 18 schrieb am 28.02.2021 18:27 Uhrzustimmen(1) widersprechen(1)
Per Zufall hier reingekommen. Mein Fazit: Einfach kein Fleisch mehr kaufen. Schweinefleisch sowieso auf keinen Fall. Dann sterben die Tierhalter von selber aus.
Bildung hilft schrieb am 07.07.2019 21:10 Uhrzustimmen(20) widersprechen(33)
Sehr geehrte/r Erstklassler,

was bitte sind "arrangierte Tier,- und Naturschützer"?
Isobar schrieb am 08.05.2019 18:30 Uhrzustimmen(45) widersprechen(15)
Eine Begleitwirkung der hocheffizienten, spezifizierten Arbeitsteilung unserer Zeit ist, dass die Zusammenhänge, die Hintergründe und erlebte Geschichte der Menschen und Tiere die zu unseren Konsumgütern beitragen, verloren geht.
Diesem grundrechtlich entgegen zu Wirken ist eine unbedingte Herausforderung zum Erhalt der über Jahrhunderte erworbenen Werte unserer Gesellschaft.
Über 90 % genetischer Gemeinsamkeit und die Fähigkeit Gefühle wahrzunehmen einen Mensch und Tier.
Jedes Kind ist in der Lage Mitgefühl angesichts der Zustände der Massentierhaltung zu spüren. Und kein Mensch möchte so grausam sein.
Doch angesichts der o.g. Gründe ist nachvollziehbar, warum Verbraucher, fernab der Realität der Massentierhaltung, im Supermarkt zum (Billig)-fleisch greifen.
Solang die Politik keine frequenzreichen, unangemeldeten veterinäre Kontrollen durchführt, ist die Arbeit der ehrenamtlichen Tierschützer zur Aufklärung der Verbraucher eine ethische Notwendigkeit in unserem Land.
maximilian schrieb am 21.03.2019 17:01 Uhrzustimmen(36) widersprechen(54)
Tierhalter, die sich rechtskonform verhalten, brauchen sich nicht vor Tierrechtlern zu fürchten.
Es gehtum Tausende kriminelle konventionelle Tierhaltungen.
weder heilig noch scheinheilig schrieb am 19.03.2019 20:16 Uhrzustimmen(37) widersprechen(56)
Die Argumentation der der Kommentatoren ist nicht nur in Einzelfällen korrekt sondern in der Mehrheit.Dass die Menschheit die Natur bis auf das letzte ausquetscht(dazu gehören auch unsere "Nutztiere"),dürfte wohl jedem klar sein.Das pervide ist jedoch wie mit dem Leid der Tiere umgegangen wird.Die die sich über ein Film und Fotografierverbot beschweren, wollen genau diese Zustände verbergen.Jeder der z.B schon einmal das Vergnügen hatte in einem Schlachthof zu arbeiten,wird mir zustimmen.Noch schlimmer finde ich aber den Vergleich der Tierqälerei und der Abtreibung menschlicher Föten.Was soll das?
Ich kenne keine Tiere die Menschen soviel Leid und Elend zufügen,wie wir den Tieren antun.Mit welchem Recht nennen wir Tiere "Nutztiere" und qälen Sie für unsere verschwenderische Lebensweise?
Gott sei Dank lässt sich am Horizont ein Silberschweif der Erkenntnis ausmachen,unsere Kinder gehen auf die Strasse um gegen Klimawandel, Massentierhaltung,Artensterben und eine verfehlte Agrarpolitik zu demonstrieren.Die Hoffnung stirbt zu letzt.
Erstklassler schrieb am 27.01.2019 11:26 Uhrzustimmen(121) widersprechen(34)
Die Argumentationen der werten Kommentatoren ist in Einzelfällen vermutlich korrekt. Was mich hier irritiert ist der Stellenwert der hier zum Ausdruck kommt. Erst kommt der Mensch, dann die Kreatur, gefolgt von der Natur, wobei der Mensch als Krone der Schöpfung nicht das Recht hat die Natur, die Kreatur, wie auch andere Menschen zu zerstören. Ihm ist die Schöpfung anvertraut und das ist kein Freibrief für rücksichtslose Ausbeutung.
Für mich ist es ein sehr ungutes Zeichen unserer Zeit wenn die Abertausenden abgetriebenen Kinder totgeschwiegen werden, ja es gibt sogar aus dem Radikal Feministischem linken Spektrum massive Bestrebungen die Werbung für Abtreibung = Tötung menschlichen Lebens zu legalisieren § 219 und die Jusos wollen den § 218 ganz abschaffen. Abtreibung soll ein Menschenrecht (Frauenrecht) sein.
Was wäre es für ein Gewinn wenn sich der Einsatz der vielen arrangierten Tier,- und Naturschützer im gleichen Maß, oder vorrangig auch auf das Menschliche Leben erstrecken würde
Ulrich Dittmann schrieb am 15.01.2019 21:18 Uhrzustimmen(72) widersprechen(144)
Schenkt man Politikeraussagen Glauben, haben wir das beste Tierschutzgesetz der Welt. Kenner der Materie sprechen hingegen von einem »Tiernutzgesetz«, das in der Praxis kein Tier vor Misshandlung schützt. Denn der Begriff ‚Tierschutzgesetz‘ täuscht darüber hinweg, dass es leider eher Hauptanliegen des Gesetzes ist, gnadenlos die Ausbeutung von Tieren zu regulieren und letztlich auch zu legalisieren - als zu schützen.

Unter diesen nicht zu leugnenden, traurigen Gegebenheiten ( z.B. kein Schwein lebt gerne und artgemäß auf Spaltenboden) ist zwingend notwendig, die schlimmsten (!) Mißstände auch foto-dokumentarisch festzuhalten. Nichts anderes wird von Tierschutz-Aktivisten praktiziert.

Wer dem nicht zustimmen kann, dem ist vorzuwerfen üblen Täterschutz zu betreiben zu wollen.

Tierhalter die die gesetzlichen, oft wahrhaft armseligen Mindeststandards einhalten, haben ohnehin nichts zu befürchten.

Abschließend: Der Versuch des ISN, Aufnahmen von Tierhaltungsmißständen mit toten Museumsaufnahmen zu vergleichen, ist schlicht lebensverachtend und an perfider Denkweise kaum noch zu überbieten.
maximilian schrieb am 09.01.2019 23:00 Uhrzustimmen(52) widersprechen(154)
Schlechte Lebensbedingungen von Kleintieren sind keine Rechtfertigung für Misshandlungen von Nutztieren.
Landwirte erhalten jährliche Agrarsubventionen, u.a. für die Einhaltung der hohen Tierschutznormen in Europa.
Tiermisshandlungen durch Nutztierhalter sind keine Unterstelung sondern harte Realität, jeden Tag für unsere Mitgeschöpfe.
Betäubungsloses Ausbrennen der Hornknospen bei Kälbern, Schwanzkupieren bei Lämmern, Amputation des Ferkelschwanzes, Kupieren von Schnäbeln beim Geflügel, ganzjährige tierquälerische Anbindehaltung von Rindern u.s.w.
Schweine müssen ihr Leben in monotonen Einbuchtenställen auf hartem Betonspaltenboden ohne ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, ohne Möglichkeit zur Körpepflege fristen
Erstklassler schrieb am 07.01.2019 22:09 Uhrzustimmen(155) widersprechen(32)
Was ist das doch für eine scheinheilige Gesellschaft, unterstellt man doch hier von Seiten selbsternannter Fachleuten, diverser Aktivisten, derer Sympathisanten und etwaiger Hintermännern, und Frauen, plus Diverser((neues Geschlecht)alles politisch korrekt?!))dem Landwirtschaftlichen Nutztierhalter grundsätzlich mangelte Tierliebe und Tierquälereien. Dabei sollten sich obig genannte Herrschaften mal mit der gemeinen Bevölkerung als Haustierhalter und deren oftmals haarsträubenden und auch nicht artgerechten Haltungsbedingungen sowie Ernährung der Tiere ausgiebig beschäftigen. Ich habe da persönlich schon krasse Erlebnisse vorzuweisen, etwa eine Sozialpädagogin, Veganerin, die ihren Hund Vegan ernährte, oder besser verhungern lies, um nur eines vieler Beispiele anzuführen.
maximilian schrieb am 07.01.2019 19:56 Uhrzustimmen(63) widersprechen(159)
Die ISN verkennt, dass es sich bei den Bildern im Museum um unversehrte Sachen handelt.
Während es sich bei den Fotos von misshandelten Schweinen um Mitgeschöpfe handelt.
Zwar wird das Sachrecht im BGB auch auf Tiere angewandt; allerdings mit der Einschränkung, dass dabei tierschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind.
Während die Fotos von den Museumsbildern deren ordnungsgemäßen Zustand darstellen, zeigen die Fotos und Videos von misshandelten Schweinen den rechtswidrigen Zustand der Tiere; der auch nach dem Notstandsrecht den strafbaren Tatbestand des Hausfriedensbruchs rechtfertigt.
Mitleser schrieb am 07.01.2019 15:58 Uhrzustimmen(51) widersprechen(160)
Statt sich gedanken zu machen und Infos zu geben, wie man sich gegen "illegale" Bilder aus Stallungen schützt, wäre es sicherlich gescheiter, den Grund für die "Eindringlinge" abzustellen. Wer nichts zu verbeergen hat, könnte auch einen "gläsernen Stall" betreiben und somit Vorbild sein (Eine Webcam im Stall mit live-Bildern auf der homepage wäre auch eine vertrauensbildende Maßnahme). Hätten wir ein funktionierendes Kontroll-System, daß nicht nur vielleicht alle paar Jahre angemeldet eine "Kontrolle" durchführt, bräuchte es nicht die Aktivisten, die aus Überzeugung für das Tierwohl "kriminell" werden müssen.
Dass der ISN diese Vorschläge an ihre Schweinebauern macht, zeigt doch wie "wertvoll" die Tiere in ihren Augen sind: Statt die Mitglieder anzuhalten, sich an bestehendes Tierrecht zu halten, wird zur Vertuschung / Abschottung aufgerufen.
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