(c) proplanta Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) berichtet, habe der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Helmut Linßen vergangene Woche an die Präsidenten des RLV und des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Friedhelm Decker und Franz-Josef Möllers, geschrieben, dass die Finanzämter Anträge von Landwirten auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen, die „nachvollziehbar auf Einnahmeausfälle hinsichtlich des Milchpreises gestützt worden sind, bereits positiv beschieden haben“. Die Finanzämter würden begründete Stundungsanträge bevorzugt und unter Berücksichtigung der besonderen Situation entscheiden.
Dieser Entscheidung des Finanzministeriums war nach RLV-Angaben ein gemeinsames Schreiben von Decker und Möllers vorausgegangen, in dem sie darum gebeten hatten, Anträge auf Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung sowie Stundungsanträge betroffener Landwirte zügig und positiv zu bescheiden. Dieser Bitte hat das Ministerium jetzt Rechnung getragen und die Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland zur Unterrichtung der zuständigen Finanzämter informiert. (rlv)
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