Mit bis zu 400.000 Euro für die Dauer von fünf Jahren können solche Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, wie das Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum am Mittwoch mitteilte.
Dies gilt etwa für Erzeuger-Läden, wo die Produkte direkt an die Verbraucher verkauft werden, oder für einen gemeinsamen Vertrieb, der die
Erzeugnisse an Händler weiterverkauft, wie eine Sprecherin sagte.
«Durch die enge Kooperation in Erzeugerzusammenschlüssen bleiben vor allem kleine und mittlere
Agrarbetriebe konkurrenzfähig und tragen dazu bei, die regionale
Wertschöpfung zu erhöhen und eine vielfältige
Agrarstruktur zu sichern», erklärte Thüringens
Agrarministerin Birgit Keller (Linke).