Entgegen der Ausführungen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die als Verein die gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder vertritt und die MVS GmbH als Vermarkter der Fairen Milch verklagt hatte, konnte das Gericht dabei keine Irreführung des Verbrauchers feststellen, weil der Bauer tatsächlich 40 Cent pro Liter verkaufte Milch erhält.
Lediglich den Zusatz „kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland" verbot das Gericht in seinem Urteil, weil in einzelnen Fällen Milch, die in Hessen gemolken wurde, auch in Nordbayern verkauft worden sei. Schon aufgrund des erstinstanzlichen Urteils wurde dieser Hinweis bereits vor einiger Zeit von der Verpackung entfernt.
„Das ist bedauerlich, weil es auch zeigt, wie schwierig es ist, in der modernen Geschäftswelt, die großräumiger strukturiert ist bzw. vorrangig auf effiziente Vertriebswege setzt, regionale bzw. bundesländerspezifische Konzepte umzusetzen, die wirklich genau an der Bundesländergrenze haltmachen.
Wir können den Vertriebspartnern der Fairen Milch schon unter ökologischen Gesichtspunkten kaum vorwerfen, dass sie in Einzelfällen auch mal eine „grenznahe" nordbayerische Gemeinde mit hessischer Milch beliefert haben. Das spart möglicherweise unnötige Transportwege", erklärt BDM-Vorsitzender Romuald Schaber.
„Wir nehmen die Kritik, die im Urteil des Gerichts zum Ausdruck kommt, selbstverständlich sehr ernst und werden weitere Überlegungen anstellen, wie künftig das Interesse der Käufer an der Transparenz der Herkunft der Milch mit dem Wunsch nach einem ökologisch sinnvollen Vertrieb vereinbart werden kann", so Schaber weiter.
Insgesamt sieht der
BDM in diesem Urteil aber eine Bestätigung des Konzepts der Fairen Milch und sieht darin einen Auftrag, auch eventuell notwendige Änderungen konstruktiv anzugehen. (bdm)