03.01.2017 | 14:20 | Streitfrage
Urteil zum Kükenschreddern kommt vor Bundesverwaltungsgericht Münster/Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht wird sich nun doch mit dem umstrittenen Töten männlicher Küken befassen. Das Gericht habe die Revision zugelassen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag in Leipzig. |
(c) proplanta Nachdem das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht im Mai entschieden hatte, dass das Schreddern oder Ersticken der Tiere nach dem Schlüpfen nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoße, war das unterlegene Land Nordrhein-Westfalen gegen die Nichtzulassung der Revision vorgegangen. Zuvor hatten der WDR und das «Westfalen-Blatt» berichtet.
Hintergrund ist die Klage mehrerer Kükenbrütereien gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) wollte damit das Töten der frischgeschlüpften Tiere aus rein wirtschaftlichen untersagen.
Männliche Küken von Legehuhnrassen werden millionenfach als Eintagsküken getötet, weil sie keine Eier legen können. Das Oberverwaltungsgericht gab den Betrieben im Mai Recht. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei mit derartig hohem Aufwand verbunden, dass es für das Töten vernünftige Gründe gebe. Insofern verstoße die Praxis nicht gegen das Tierschutzgesetz. Wann sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Streitfrage befassen wird, ist noch unklar.
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