Vertragsabschluss mit den Bundesverbänden der PhysiotherapeutenKassel - Dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-SpV) - seit diesem Jahr anstelle der landwirtschaftlichen Krankenkassen für den Abschluss von Verträgen mit Leistungserbringern von Heilmitteln zuständig - hat bereits in der ersten Verhandlungsrunde mit den folgenden Verbänden neue, bundesweit geltende Rahmen- und Vergütungsverträge vereinbart: |
(c) proplanta • Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V., Bochum • Vereinigung der selbstständigen Krankengymnasten (VSK) e. V., Berlin • Landesverbände des VDB-Physiotherapieverband, Berufs- und Wirtschaftsverband der Selbstständigen in der Physiotherapie e. V., Bonn • Deutscher Verband für Physiotherapie – Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten (ZVK) e. V., Köln, handelnd in Vertretung für seine Landesverbände • Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e. V., Hamburg
Von dem bundesweit einheitlichen Vergütungsniveau profitieren insbesondere die süddeutschen landwirtschaftlichen Krankenkassen, die sonst unter einem relativ hohen Preisniveau zu leiden hatten.
Zusätzlich wurden attraktive Ausweitungen des Leistungsspektrums wie Unterweisung zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik vorgenommen. Diese Leistungen können zukünftig auch von Mitgliedern der genannten Verbände erbracht werden, was insbesondere in den Gebieten von Bedeutung ist, in denen das Angebot an Hebammen nicht ausreicht.
Die Verträge sind am 1. Oktober in Kraft getreten. (ssl)
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