Das Kabinett wolle die Novelle vor Jahresende billigen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Nach dpa-Informationen will das Ministerium dabei auch vorschlagen, eine umstrittene Regelung zum erleichterten Wohnungsbau «auf der grünen Wiese» zu verlängern. An diesem Freitag will sich auch der
Bundesrat mit dem Thema befassen. Nordrhein-Westfalen will die Regelung um drei Jahre verlängern.
Der relevante Paragraf im
Baugesetzbuch sieht Erleichterungen für den Wohnungsbau auf Flächen am Ortsrand vor. In einem Verfahren nach Paragraf 13b ist unter anderem keine Umweltprüfung notwendig und es muss keine
Ausgleichsmaßnahmen für den
Naturschutz geben. Das soll helfen, dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen. Wenn die Regelung nicht verlängert wird, würde sie zum Jahresende auslaufen.
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) warnt vor einer Verlängerung. «Flächenfraß und Landschaftszerschneidung setzen die
Artenvielfalt weiter unter Druck, Tieren und Pflanzen gehen immer mehr Lebensräume verloren», sagt Bundesgeschäftsführer Leif Miller. «Der Zersiedlungs-Paragraf 13 gehört abgeschafft.»
Die Bundesämter für Umwelt- und Naturschutz machten sich bereits im Sommer dafür stark, den Paragrafen auslaufen zu lassen. Deutschland hat das Ziel, bis 2030 den Verbrauch von Fläche auf unter 30 Hektar am Tag zu senken, derzeit liegt er bei rund 60 Hektar, eigentlich wollte man 2020 bei 30 Hektar ankommen.