Die EU beteiligt sich je zur Hälfte. Die ausgewählten Programme betreffen u.a. ökologische Erzeugnisse und landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse. Drei deutsche Programme betreffen frisches Obst und Gemüse sowie Fleischerzeugnisse. EU-Landwirtschaftskommissarin Fischer Boel sagte: „Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse in der EU sind in ihrer Qualität und Vielfalt einzigartig. Es reicht nicht aus, hervorragende Lebensmittel und Getränke herzustellen - wir brauchen auch ein gutes Marketing.“
Am 19. Dezember 2000 hat der Rat der EU-Landwirtschaftsminister beschlossen, dass sich die EU an der Finanzierung von Maßnahmen zur Information über Agrarerzeugnisse und Lebensmittel bzw. an Absatzförderungsmaßnahmen für diese Erzeugnisse im Binnenmarkt beteiligen kann. Es handelt sich insbesondere um Öffentlichkeitsarbeit sowie Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die wesentlichen Merkmale und Vorzüge von Gemeinschaftserzeugnissen vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit, besondere Produktionsverfahren, ernährungswissenschaftliche Gesichtspunkte sowie Aspekte der Gesundheit, der Etikettierung und des Tier- oder Umweltschutzes hervorzuheben.
Die Maßnahmen können ferner die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Informationskampagnen über das EU-System für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.), geschützte geografische Angaben (g. g. A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.), Informationen über den ökologischen Landbau sowie Informationen über die Etikettierung umfassen. Maßnahmen, die über die Gemeinschaftsregelung für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Qualitätsweine b. A.) informieren, sind ebenfalls förderfähig. Die Gemeinschaft beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten dieser Maßnahmen, die restlichen 50 Prozent werden von den Branchen- oder Dachverbänden getragen, die die Programme vorgeschlagen haben, und/oder von den betreffenden Mitgliedstaaten übernommen.
Die Branchenverbände können ihre Vorschläge den EU-Mitgliedstaaten jeweils bis zum 30. November eines Jahres vorlegen. Danach übersenden die EU-Mitgliedstaaten der EU-Kommission die Liste der von ihnen ausgewählten Programme sowie je eine Kopie der Programme. Die EU-Kommission bewertet die Programme und entscheidet über ihre Förderfähigkeit. (PD)
Eine Übersicht über die angenommenen Programme und Finanzmittel finden Sie
hier und
hier [PDF, 113 KB].
Weitere Informationen gibt es auf der
Seite der EU-Kommission.