Die erhobenen Vorwürfe seien falsch und führten die Öffentlichkeit in die Irre, erklärte Verbandspräsident Christoph Nagelschmitz vergangene Woche in einem offenen Brief an IG BAU-Vorstand Harald Schaum.
Saisonarbeitskräfte würden in der Landwirtschaft nicht zu „prekären Bedingungen“ oder „in unhaltbaren Zuständen“ beschäftigt. Außerdem würden die gesetzlichen Regelungen und die Vorschriften zur Unterbringung eingehalten sowie der gesetzliche Mindestlohn gezahlt.
„Gerade im vergangenen Jahr sind die Vorschriften für die Unterbringung der Saisonarbeitskräfte vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie deutlich verschärft worden, um die Saisonarbeitskräfte vor Corona-Infektionen zu schützen“, stellte der Verbandspräsident klar. Umfassende Kontrollen von Zoll, Ämtern für Arbeitsschutz, Gesundheitsund Ordnungsämtern belegten dies nachweislich.
Auch die Düsseldorfer Landesregierung habe die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Arbeitgeber ausdrücklich gelobt. Die Vorwürfe, die Saisonarbeitskräfte erhielten nicht das versprochene Geld, wies Nagelschmitz ebenfalls zurück. Die gesetzlichen Regelungen für die
Übernahme von Kosten für Miete und Verpflegung unterschieden sich für Saisonarbeitskräfte nicht von denen für Arbeitnehmer mit festem Wohnsitz in Deutschland.
Die IG BAU hatte beklagt, dass Saisonarbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft „13-Stunden-Tage, karge Bezahlung und ein Zimmer, das sie mit mehreren Kollegen teilen müssen“, hätten. Die Bundesregierung müsse Missstände bei Saisonarbeitern nicht nur in der
Fleischwirtschaft, sondern auch in der Landwirtschaft durch gesetzliche Regeln verbessern.