Feldzerstörer (c) proplanta
Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung hatte von sechs Männern und Frauen knapp 250.000 Euro gefordert. Das Geld sei nötig, um den Freilandversuch zu wiederholen. Doch das Landgericht Magdeburg wies die Klage am Mittwoch ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Ein Sachverständiger habe vor Gericht festgestellt, dass die Ergebnisse des zur Hälfte intakt gebliebenen Versuchsfeldes in Gatersleben durchaus wissenschaftlich hätten ausgewertet werden können. Das Institut habe die Höhe des wiedergutzumachenden Schadens nicht beweisen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist eine Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg möglich.
Die Gentechnik-Gegner hatten am 21. April 2008 den Feldversuch mit gentechnisch verändertem Weizen etwa zur Hälfte zerstört. Sie waren deshalb auch verurteilt worden, 2009 vom Landgericht Magdeburg und 2010 vom Oberlandesgericht. Damit sind die Gentechnik-Gegner an sich verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen.