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02.04.2014 | 09:07 | Stromversorgung 

Kleinere Unternehmen müssen weiterhin zur Netzstabilität beitragen

Karlsruhe - Um die Stromnetze zu stabilisieren, dürfen Netzbetreiber zur Not auch weiterhin auf die Energie von Industrieunternehmen mit kleineren Kraftwerken zugreifen.

Stromversorgung
(c) proplanta
Das ergibt sich aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsklage einer Papierfabrik aus dem niedersächsischen Varel als unzulässig ab.

Die Papier- und Kartonfabrik Varel (PKV) klagte gegen eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Danach dürfen Netzbetreiber zur Netzstabilisierung auf die selbst erzeugte Energie von Privatunternehmen zugreifen.

Im Zusammenhang mit der Energiewende wurden 2012 die Voraussetzungen für diesen Zugriff gesenkt. Seitdem muss etwa die Leistungsgrenze des firmeneigenen Kraftwerkes nur noch zehn Megawatt anstatt 50 Megawatt betragen. Rund acht Prozent des Stroms in Deutschland wird von Industriebetrieben selbst hergestellt. Nach Einschätzung der Anwälte der Firma sind Tausende Firmen betroffen.

Die PKV befürchtet Produktionseinbußen und ungeplante Kosten in Millionenhöhe. Sie kann aufgrund der Änderung nun zur Stromlieferung herangezogen werden. Die Fabrik betreibt für den Eigenbedarf ein kraft-wärme-gekoppeltes Kraftwerk. Das Unternehmen habe nicht ausreichend begründet, durch die Regelung «gegenwärtig und unmittelbar» betroffen zu sein, urteilte das Verfassungsgericht. Außerdem müsse erst gegen entsprechende Bescheide der Bundesnetzagentur geklagt werden.

Die Bundesnetzagentur wies darauf hin, dass Netzbetreiber nur bei schweren Störungen des Netzes und dann auch nur als letztes Mittel auf Privatunternehmen zugreifen dürfen. Das sei bisher nicht vorgekommen, sagte eine Sprecherin der Behörde.

«Die betroffenen Firmen können damit nach wie vor dazu gezwungen werden, kurzfristig Strom einzuspeisen. Das kann Produktionsprozesse gefährden», sagten die Anwälte der PKV, Gernot-Rüdiger Engel und Mathias Mailänder von der Kanzlei Luther. (dpa)
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