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22.05.2013 | 10:03 | Öl- und Gasförderung 

Bohrungen im Meer sollen sicherer werden

Straßburg - In der Europäischen Union sollen in Zukunft strengere Umweltschutzbestimmungen für Öl- und Gasbohrungen auf hoher See gelten.

Bohrinsel
(c) angelo giampiccolo - fotolia.com
Das EU-Parlament gab am Dienstag in Straßburg grünes Licht für eine Richtlinie über einheitliche Sicherheitsstandards. Eine Ölkatastrophe wie im Golf von Mexiko vor drei Jahren in den USA soll damit verhindert werden.

Wichtigster Punkt ist die Verantwortung der Unternehmen. Sie müssen beweisen, dass sie Schäden, die sie anrichten, auch bezahlen können.

Außerdem müssen sie Noteinsatzpläne vorlegen, bevor sie eine Bohrlizenz bekommen. Das neue Gesetz werde sicherstellen, «dass wir im Fall eines Unfalls schnell und effizient reagieren und einen möglichen Schaden für die Umwelt auf ein Mindestmaß reduzieren können», sagte EU-Energiekommissar Günther Oettinger.

Für die Grünen ist das neue Gesetz eine «verpasste Chance für einen besseren Schutz der Meere und der Küsten Europas». Sie bemängelten, dass die Frage der Haftung im Falle eines Unfalls ungelöst bleibe. «Es wird nicht sichergestellt, dass die Betreiber von Anlagen am Ende auch für die Schäden aufkommen müssen, die durch ein Ölleck im Meer und an den Küsten entstehen», sagte die deutsche Vorsitzende der Grünen, Rebecca Harms.

Als die Bohrinsel «Deepwater Horizon» 2010 in Brand geriet und sank, flossen und 780 Millionen Liter Rohöl ins Meer, der Schaden wurde auf mehrere Milliarden Dollar geschätzt. Ursprüngliche Pläne der EU-Kommission, noch strenger zu reagieren, etwa mit einem Moratorium für Tiefseebohrungen - scheiterten allerdings am Widerstand der Ölindustrie.

Nach Kommissionsangaben stehen in der Nordsee rund 400 Ölförderanlagen, in EU-Gewässern im Mittelmeer 100 Plattformen. Die formelle Annahme im Ministerrat wird in den kommenden Wochen erwartet. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Für bestehende Anlagen gilt eine Frist von fünf Jahren. (dpa)
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