Um diese Vorgaben zu erfüllen, wurden europaweit Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme entworfen, die zum einen den Zustand des Gewässers beschreiben und zum anderen bereits Strategien und Konzepte enthalten, wie das Ziel erreicht werden kann. "Niedersachsen ist an diesem Prozess mit seinen drei großen Flussgebietseinheiten Elbe, Ems und Weser sowie deren Nebenflüssen beteiligt. Hinzu kommt im äußersten Westen des Landes noch ein kleiner Anteil am Flussgebiet des Rheins", erläuterte Stephan-Robert Heinrich, Leiter des zuständigen Geschäftsbereiches in der Direktion des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).
Nun sind die Bürgerinnen und Bürger am Zug: Seit Montag liegen die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme bei den unteren Wasserbehörden - d.h. den Landkreisen und kreisfreien Städten - sowie bei allen Betriebsstellen und in der Direktion des NLWKN für ein halbes Jahr zur Einsicht aus. Ferner finden Interessierte die Dokumente bis zum 22. Juni 2009 auch im Internetauftritt des NLWKN unter www.nlwkn.de. Selbstverständlich können bei den NLWKN-Betriebsstellen, der Direktion sowie bei den Landkreisen und kreisfreien Städten auch Stellungnahmen abgegeben werden. Ferner können Einwände auch per e-mail an
wrrl@nlwkn.dir.niederschsen.de geschickt werden.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist 2000 in Kraft getreten. Sie betont, dass Wasser keine übliche Handelsware sei, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden müsse. In einem ersten Schritt erfolgte bis 2005 eine Bestandsaufnahme zum Zustand der Gewässer und Grundwasserkörper. Darauf aufbauend, entstanden die nun vorliegenden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme unter Mitwirkung der Betroffenen vor Ort.
Neben einem allgemeinen, übergeordneten Teil, der sich mit dem gesamten Flussgebiet befasst, enthalten die Dokumente daher auch einen regionalen Part, der sich mit den möglichen Maßnahmen für die niedersächsischen Gewässer und Grundwasservorkommen beschäftigt. Neben den gewünschten positiven Effekten für das Wasser wird dabei auch immer überprüft, welche Auswirkungen eventuelle Vorhaben auf andere Schutzgüter wie zum Beispiel Tiere und Pflanzen oder auch Kultur- und sonstige Sachgüter haben. "Es geht bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie um einen Ausgleich ökologischer und ökonomischer Interessen", betonte Heinrich. (PD)