Das Produkt mit der runden Nummer ist, pünktlich zum Sommer, ein Apfelsaft aus Äpfeln von Mittelthüringer Streuobstwiesen. Die Vertriebsfirma GL ObstNatur Unternehmensgesellschaft aus Weimar hat sich bewusst entschieden, neben der Pflichtkennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo auch das sechseckige grüne Bio-Siegel zu nutzen. Denn dieses gibt es bereits seit mehr als zehn Jahren. Das staatliche Bio-Siegel ist damit für den Verbraucher ein bekanntes Erkennungszeichen für staatlich registrierte, ökologisch hergestellte Produkte.
87 Prozent kennen das staatliche Bio-SiegelRund 87 Prozent der Bevölkerung kennen das Zeichen. Besonders für Gelegenheits- und Zufallskäufer ist das Bio-Siegel ein wichtiger Anhaltspunkt, der Einfluss auf die Kaufentscheidung nimmt. Diese Resonanz war im vergangenen Jahr Anlass, den Markenschutz auf Initiative von Bundesagrarministerin Ilse
Aigner bis zum Jahr 2021 zu verlängern.
EU-Bio-Logo Pflicht, staatliches Bio-Siegel optionalVorverpackte Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, müssen seit dem 1. Juli 2010 mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Das deutsche Bio-Siegel kann weiterhin verwendet werden, auch zusammen mit dem EU-Bio-Logo. Da das Bio-Siegel einen Bekanntheits- und Vertrauensvorsprung hat, gilt es als effektives Marketinginstrument. (ble/Pp)