(c) proplanta Sie standen in Verdacht, in ihren Ställen mehr Legehennen gehalten zu haben, als für Bio-Eier zulässig ist. Tatsächlich habe es eine Überbelegung von bis 5,3 Prozent gegeben, erklärte Staatsanwalt Hannes Grünseisen am Dienstag. Dies geschah den Erkenntnissen der Ermittler zufolge aber nicht vorsätzlich, so dass nicht von einer Straftat ausgegangen wird.
Die Staatsanwaltschaft hatte seit 2011 wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz ermittelt. Hinweise aus Niedersachsen, wonach bundesweit Millionen Eier aus Freiland- und Bodenhaltung sowie überbelegten Bio-Betrieben als Bio-Eier in den Handel gelangt waren, hatten auch die Thüringer Ermittler auf den Plan gerufen.
Der MDR Thüringen hatte am Dienstag darüber berichtet, dass das Verfahren nun eingestellt wurde. (dpa)
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