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02.02.2015 | 13:45 | Biolebensmittel 

Bioprodukte in Bayern ohne Beanstandung

München - Bayerische Verbraucher können auf sichere Bioprodukte vertrauen. Das haben aktuelle Untersuchungen von rund 700 Proben für das Jahr 2014 ergeben.

Bioauflagen
Herstellern droht in Bayern bei Verstößen ein Verfahren wegen Verbrauchertäuschung. (c) K.F.L. - fotolia.com
Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betonte dazu heute in München: "Steht Bio drauf, ist auch Bio drin. Die Verbraucher können mit gutem Gewissen zu Bio-Produkten greifen. Das gilt vor allem für heimische Bio-Ware. Kundentäuschungen bei Bio-Ware treten kaum auf."

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat 2014 rund 400 Proben speziell aus dem Ökolandbau auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. 99 Prozent der Proben waren nicht zu beanstanden. Zudem wurden 2014 weitere 300 Proben mit Bio-Kennzeichnung auf den Einsatz von Gentechnik untersucht.

Unter die Lupe genommen wurden Lebensmittel wie Soja, Mais, Reis und Leinsamen. Alle untersuchten Lebensmittel trugen das Bio-Label zurecht. Keine Probe musste beanstandet werden. Scharf: "Kaum ein Lebensmittel wird so streng überwacht wie ein Bio-Produkt.

In Bayern haben wir ein sehr hohes Niveau der Kontrolle. Verstöße gegen die Bio-Auflagen werden streng verfolgt." So droht Herstellern bei Verstößen ein Verfahren wegen Verbrauchertäuschung, das in einem Strafverfahren münden kann. Der Hersteller kann auch das Recht verlieren, seine Ware als Bioprodukt zu verkaufen. Das LGL überprüft seit 2012 mit Hilfe einer neuen Untersuchungsmethode auch die deklarierte ökologische Erzeugung. Damit kann untersucht werden, ob eine Pflanze nur organisch gedüngt wurde – wie im Ökolandbau vorgeschrieben – oder ob mineralische Dünger verwendet wurden. 2014 wurden 16 Tomaten- und 24 Gurkenproben auf diese Weise untersucht. Nur bei zwei Gurkenproben wurde nachgewiesen, dass diese nicht nach den Vorgaben der EU-Ökoverordnung gedüngt wurden. (BSUV)
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