(c) Pressefoto Die Agrarminister der Europäischen Union einigten sich im Juni 2007 auf eine entsprechende Neufassung der EU-Öko-Verordnung. Innerhalb der EU produzierte Güter und Importe dürfen das neue Zeichen tragen, wenn sie zu mindestens 95 Prozent biologisch erzeugt wurden. Die Nutzung gentechnisch veränderter Zutaten bleibt verboten. Es gibt aber eine Toleranzgrenze von 0,9 Prozent für Organismen, die unabsichtlich - etwa durch Pollenflug - genetisch modifiziert werden.
Verbands-Gütezeichen und nationale Bio-Siegel wie das sechseckige deutsche Logo mit der Aufschrift «BIO nach EG-Öko-Verordnung» dürfen weiterhin ergänzend genutzt werden. Seit seiner Einführung im Jahr 2001 wurden mehr als 41.700 Produkte damit gekennzeichnet. Solche Lebensmittel müssen ebenfalls zu mindestens 95 Prozent biologisch produziert sein, dürfen nicht mit gentechnisch veränderten Organismen behandelt, nicht radioaktiv bestrahlt und nicht mit leicht löslichen Mineralien gedüngt werden.
Anbauverbände wie Demeter, Biopark, Bioland und Naturland legen für ihre Qualitätssiegel strengere Maßstäbe an. So wird nach den Richtlinien des Demeter-Verbandes in der biologisch-dynamischen Landwirtschaft die Bodenfruchtbarkeit durch selbst hergestellte Präparate aus Mist, Heilpflanzen und Mineralien gefördert. Biopark und Bioland garantieren unter anderem artgerechte Tierhaltung mit Weidegang und betriebseigenem Futter, Futtermittel tierischer Herkunft sind nicht erlaubt. Naturland garantiert mit seinem Zeichen zudem die Einhaltung von Sozialrichtlinien. (dpa)
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