In seiner Stellungnahme zu den Brüsseler Reformplänen sprach sich der
Bundesrat heute dafür aus, die
GAP künftig „finanziell zumindest im bisherigen Volumen auszustatten“. Damit folge die
Länderkammer einer Empfehlung ihres Agrarausschusses. Eine deutlich abgeschwächte Formulierung des Umweltausschusses bekam keine Mehrheit.
Nach Auffassung der Ländermehrheit soll die GAP besser darauf ausgerichtet werden, „ihre positiven ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen vollumfänglich zu entfalten“. Stärker als bisher müsse die europäische
Agrarpolitik die landwirtschaftliche Erzeugung mit öffentlichen Gütern verbinden. Genannt werden der Erhalt von Kulturlandschaften, der Schutz von Natur, Klima, Umwelt und
Biodiversität sowie die Anforderungen an das Tierwohl.
Auf eine Empfehlung des Umweltausschusses geht die Forderung des Bundesrats zurück, eine flächengebundene
Tierhaltung über die GAP zu fördern. Sie müsse dazu beitragen, „die
Landwirtschaft beim gesellschaftlich gewünschten Umbau der Tierhaltung hin zu umwelt- und tiergerechten Haltungsverfahren zu unterstützen“. Auch zur Reduzierung von Nährstoffüberschüssen und Einträgen von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer müsse die GAP einen Beitrag leisten.
Der Bundesrat bekennt sich zum bisherigen Fördermodell der Brüsseler Agrarpolitik mit seinen beiden Säulen und betont dessen einkommensstabilisierende Wirkung auf die landwirtschaftlichen Betriebe. Eine Basisabsicherung für die bäuerlichen
Betriebe, „zu denen auch Nebenerwerbs- und Mehrfamilienbetriebe gehören“, hält die Länderkammer für unverzichtbar. Abgelehnt wurde die Empfehlung des Umweltausschusses, die Kommissionsvorschläge zu Kappung und
Degression weiterzuverfolgen.