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02.06.2010 | 11:45 | „Ganz im Sinne unserer Natur“  

Sachsen übernimmt Flächen des „Nationalen Naturerbes“ vom Bund

Dresden - Das Sächsische Kabinett hat gestern die Übernahme wertvoller Naturschutzflächen vom Bund beschlossen.

Sachsen übernimmt Flächen des „Nationalen Naturerbes“ vom Bund
Die unter dem Namen „Nationales Naturerbe" (NNE) ausgewiesenen Gebiete befinden sich derzeit noch im Eigentum der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (2.000 Hektar), der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbh (850 Hektar) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (220 Hektar). Insgesamt können 3.070 Hektar naturschutzfachlich hochwertige Flächen vom Bund auf den Freistaat übertragen werden.

„Als erstes Bundesland schließt Sachsen damit die Verhandlungen mit dem Bund zur Übernahme aller NNE-Flächen auf seinem Territorium erfolgreich ab", sagte Umweltminister Frank Kupfer. „Ich freue mich, dass wir ganz im Sinne unserer Natur dieses gute Ergebnis erzielen konnten", so Kupfer weiter.

Die Gebiete des „Nationalen Naturerbes" bestehen überwiegenden aus Wald und sind über ganz Sachsen verteilt. Die größten und wichtigsten Areale befinden sich im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft", im „Lausitzer Seenland" und im „Grünen Band" an der ehemaligen innerdeutschen Grenze zu Bayern. Der größte Teil wird künftig vom Staatsbetrieb Sachsenforst betreut. Die Flächen im „Grünen Band" werden dem Vogtlandkreis angeboten, da sich diese ausschließlich in dem südwestsächsischen Landkreis befinden.


Hintergrund:

Als „Nationales Naturerbe" werden in Deutschland repräsentative Naturschutzflächen bezeichnet, die für künftige Generationen erhalten werden sollen. Dies geschieht durch Übertragungen von Land- und Wasserflächen aus dem Eigentum der Bundesrepublik Deutschland in die Trägerschaft der Bundesländer, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder von Naturschutzverbänden. Die Flächen weisen einen hohen Naturschutzwert auf, da sie zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten beherbergen, großräumig sind und Teil eines Biotopverbundes werden können. Die Übertragung der Flächen erfolgt unentgeltlich, ist aber an naturschutzfachliche Bewirtschaftungsauflagen gebunden. (Pd)
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