Nach wie vor halte er das von der Bundesregierung beabsichtigte Verbot von Werkverträgen in der
Fleischwirtschaft für verfassungswidrig, sagte der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen
Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, am Mittwoch in Berlin. Ein Tarifvertrag biete den Beschäftigten effektiven Arbeitnehmerschutz und sichere den Unternehmen dringend nötige Flexibilität.
Der Verband der
Ernährungswirtschaft (VdEW) müsse nun mit der Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten (NGG) verhandeln, sagte Ripke - «wenn die bereit dazu sind, was ich hoffe.» Notwendig sei aber auch ein gemeinsames Vorgehen mit dem Verband der Fleischwirtschaft (VdF). Dieser hatte vergangene Woche Unterstützung für die Abschaffung des Systems der
Werkverträge signalisiert.
Nach Corona-Ausbrüchen unter Werkarbeitern in der
Fleischindustrie hatte die Bundesregierung angekündigt, das bestehende System der Werkvertragsarbeit zu beenden. Dabei sind die Mitarbeiter nicht direkt beim
Schlachtunternehmen angestellt, sondern über Subunternehmen. Kritiker weisen seit Jahren auf die oft unzumutbaren Arbeits- und Lebensverhältnisse der meist aus Südosteuropa kommenden Arbeiter hin.
Ein Sprecher der Gewerkschaft
NGG sagte, es liege noch keine Anfrage für Verhandlungen vor. «Solange uns nichts vorliegt, werden wir uns auch nicht dazu äußern.»