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03.03.2015 | 11:01 | Grundstückszuschnitt 

Landschaftsschutz mit Flurneuordnung vorantreiben

Stuttgart - „Die Flurneuordnung ist ein intelligentes Instrument, um den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg zu stärken und für die Zukunft attraktiv und lebendig zu halten.

Strukturentwicklung
Die gesamte Investitionssumme liegt bei rund 3,5 Millionen Euro. Die jeweiligen Grundstückseigentümer übernehmen etwa 20 Prozent des Betrags. (c) proplanta
Sinnvoller Grundstückszuschnitt, ein landschaftsangepasstes und leistungsfähiges Wegenetz und die Stärkung des Naturschutzes sind Kennzeichen einer modernen Flurneuordnung – wie hier in Crailsheim und Ravenstein“, sagte der Amtschef des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, gestern in Stuttgart bei der Übergabe der Bescheide zur Baufreigabe in zwei Flurneuordnungsverfahren.

Mit diesen Bescheiden gewähren EU, Bund und Land Zuschüsse in Höhe von 1,1 Millionen Euro in der Flurneuordnung Crailsheim-Goldbach (Landkreis Schwäbisch Hall) und 1,4 Millionen Euro in der Flurneuordnung Ravenstein-Oberwittstadt/Unterwittstadt (Neckar-Odenwald-Kreis).

Die gesamte Investitionssumme liegt bei rund 3,5 Millionen Euro. Die jeweiligen Grundstückseigentümer übernehmen etwa 20 Prozent des Betrags. „Die Bewirtschaftung der Flächen sichert die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Beide Flurneuordnungen setzen vielfältige Maßnahmen für Natur-, Boden-, Wasser- und Erosionsschutz um und stärken die gemeindliche Entwicklung, so dass sich ein ökologischer Mehrwert ergibt“, sagte Reimer. Der Ministerialdirektor hob hervor, dass durch die Flurneuordnung Ravenstein die Überlebensfähigkeit der dortigen Wildtierpopulation langfristig gesichert und eine kleinräumige wie auch europaweite Vernetzung unterstützt werde.

Hintergrundinformationen:

Weitere Informationen zum Thema Landentwicklung sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter http://www.mlr-bw.de/ oder unter www.lgl-bw.de unter dem Stichpunkt Flurneuordnung abrufbar. (MLR/BW)
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