"Damit keine Missverständnisse aufkommen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen voll und ganz zur eigenständigen Bäuerinnenrente. In der Sache sehen wir die eigenständige Bäuerinnenrente auch in keiner Weise in Frage gestellt, wenn die Hofabgabeklausel gestrichen würde, eher im Gegenteil.
Wir wollen erreichen, dass die Bäuerinnenrente den Bäuerinnen auf jeden Fall auch ausgezahlt wird, und zwar auch dann, wenn sich der Ehegatte entscheiden sollte, den Hof nach Erreichen der Altersgrenze weiterzuführen. Erst dann handelt es sich um eine wahrhaft eigenständige Bäuerinnenrente. Und wir wollen erreichen, dass alle Bäuerinnen, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, den Hof weiterführen können, wenn der Ehegatte die Altersgrenze erreicht. Erst das ist die Anerkennung des eigenständigen Erwerbs als Bäuerin. Es wäre schön, wenn der Landfrauenverband verstärkt auf die Umsetzung dieser Forderungen im Sinne der
Landfrauen drängen würde.
Ich möchte auch klarstellen, dass wir eine rechtzeitige Hofabgabe an jüngere Hofnachfolge - dort , wo sie möglich ist - als sinnvoll ansehen und keineswegs in Frage stellen. Wir müssen aber der Tatsache ins Auge blicken, dass ein großer Teil der Landwirte gar keine Hofnachfolger mehr hat. Laut Statistischem Bundesamt sehen 70 % der über 45 Jahre alten Landwirte die Hofnachfolge als ungeklärt an. Angesichts dieser Tatsachen davon zu sprechen, dass die Hofabgabeklausel den Zeitpunkt und die Bedingungen des Seitenwechsels optimal regele, ist, mit Verlaub, ziemlich an der Realität vorbei. Und wenn man berücksichtigt, dass die Söhne oder Töchter der Betriebsinhaber bei Eintritt ins Rentenalter 15, 25, 35 oder auch 45 sein können, ist es geradezu grotesk, den Zeitpunkt der Hofübergabe durch die Hofabgabeklausel als optimal geregelt anzusehen." (PD)