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06.08.2014 | 19:30 | Gefahrgutkennzeichnung 
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Gefahrgut richtig kennzeichnen

Besonders in der Agrarwirtschaft hat man es regelmäßig mit Gefahrgut zu tun, welches natürlich auch entsprechend gekennzeichnet sein muss.

Pflanzenschuztmittel Gefahrgutkennzeichnung
(c) proplanta
Bei einer Überprüfung des Betriebes kann eine solche Kennzeichnung bereits über Wohl und Wehe des Betriebs entscheiden. Daher sollte man hierbei stets rechtlich konform und nach aktuellen Maßgaben alle Gefahrenstellen und Gefahrgüter entsprechend der vorherrschenden Verordnung mit entsprechenden Kennzeichen versehen.

Die richtige Kennzeichnung von Gefahrgut



Möchte man bei der Kennzeichnung der eigenen Gefahrgüter absolut sicher und rechtlich unangreifbar sein, sollte man sich stets über die gesetzlichen Entwicklungen in diesem Bereich informiert halten. So sind in den letzten Jahren einige neue Vorschriften erlassen worden, welche die Kennzeichnung von Gefahrgut nochmals deutlich spezifiziert haben. Vor allem die neuen Symbole und die damit verbundenen neuen Gefahrgutkennzeichen gehören nun bereits zu den einzuhaltenden Standards. Dem entsprechend ist es sinnvoll den eigenen Betrieb mit wachem Auge zu durchstreifen und sich die Anzahl und Art der vorhandenen Gefahrgutsymbole zu notieren. So bekommt man nicht nur eine exakt Aufstellung, sondern findet oftmals auch Stellen, an welchen eine solche Kennzeichnung bisher fehlte.

Richtig vergleichen und neu anschaffen



Möchte man sich nun viel Mühe machen, vergleicht man die eigenen Symbole und Schilder mit den aktuell vorgeschriebenen. Stellt man hierbei eine gravierende Änderung des Symbols fest, sollte man dieses Schild zumindest durch ein neues ersetzen. Viel sinnvoller und optisch ansprechender ist es jedoch sich einen komplett neuen Satz der Gefahrgutkennzeichen und Gefahrengutkennzeichnungen zu besorgen und den kompletten Betrieb mit einer neuen und passenden Kennzeichnung zu versehen. Dies erleichtert nicht nur die Arbeit ungemein, sondern erspart einem auch viel Mühe beim Vergleich der vorhandenen Kennzeichnungen.

Hochwertige Gefahrenstoffkennzeichnungen in vielen Varianten



In den letzten Jahren haben sich jedoch nicht nur die Vorschriften geändert, sondern auch die Ausführungen der Kennzeichnungen sind deutlich moderner geworden. So können mittlerweile nicht nur herkömmliche Gefahrenstoffkennzeichnungen erworben werden, sondern auch solche, die aufgrund ihrer taktil erfassbaren Oberfläche auch für Sehbehinderte Menschen lesbar sind. Dies ist vor allem immer dann von Vorteil, wenn auf dem eigenen Betrieb immer reger Verkehr herrscht oder sogar Touristen und Besucher den Betrieb regelmäßig besuchen. Solche Schilder, aber auch Aufkleber und weitere Gefahrenstoffkennzeichnungen sind hier erhältlich.

Es zeigt sich also, dass eine gute und vor allem modern ausgeführte Kennzeichnung von Gefahrenstoffen und Gefahrenstellen nicht nur wichtig, sondern auch einfach und unkompliziert erledigt werden kann. Dank moderner Gefahrenstoffkennzeichnungen kann der eigene Agrarbetrieb so nun schnell und einfach rechtskonform abgesichert werden. Einfach die passenden Kennzeichnungen anbringen und davon profitieren. (Pd)
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Kommentare 
Jürgen Michael schrieb am 08.08.2014 07:45 Uhrzustimmen(101) widersprechen(88)
Im Artikel wird wohl Gefahrgut mit Gefahrstoff zusammen geworfen. Richtig ist, dass Gefahrstoffe (nicht nur) im Betrieb entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Eine Gefahrgutkennzeichnung ist hingegen nur dann erforderlich, wenn der Stoff / das Gut transportiert wird. Der Transport umfasst auch das Be- und Entladen sowei zeitweilige Aufenthalte während der Beförderung. Nach der Anlieferung und verbringung ins Lager ist die Voraussetzung der Rechtsgrundlage (GGVSEB) für Gefahrgut nicht mehr gegeben und daher eine Kennzeichnung mit Gefahrgutsysmbolen nicht mehr erforderlich. Handelt es sich bei dem Stoff um Gefahrstoff, ist nur noch die Gefahrstoffverordnung als Rechtsgrundlage zu beachten. Hiervon handelt der Artikel, daher sollte die Überschrift des Artikels auch "Gefahrstoffe richtig kennzeichnen" lauten. MFG J. Michael Gefahrgutbeauftragter
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