Auch zukünftig dürfen wertvolle Lebensmittel - auch nicht zeitweise - unter Wert „verramscht" werden.
In der Landwirtschaft misst man dieser Regelung eine hohe präventive Wirkung bei. Wie auch in anderen Bereichen bedarf es daher einer gesetzlichen Drohkulisse, um vernünftiges wirtschaftliches Verhalten auf freiwilliger Basis zu erreichen.
Der
DBV betont, dass die verschärfte Regelung des Untereinstandspreisverbots bei Lebensmitteln ein wichtiges Element zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel und zur Entschärfung des teilweise ruinösen Preiskampfes ist.
Der von Niedrigpreisstrategien geprägte Konkurrenzkampf der Handelsunternehmen muss gebremst werden, da ansonsten auf Dauer auch Gefahren für die Qualität von Lebensmitteln und ein erheblicher Druck auf
Erzeugerpreise drohen. Deshalb hat der DBV eine endgültige Entfristung gefordert.
Die nunmehr vom Koalitionsausschuss getroffene Einigung auf eine 5-jährige Verlängerung wertet der DBV als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. (dbv)