Ihnen stinkst: Nachdem das Landesumweltamt drei Widersprüche von Verbänden und Umweltschützern zurückgewiesen hat, müssen sich jetzt Potsdamer Verwaltungsrichter mit der geplanten Schweinemastanlage im uckermärkischen Haßleben auseinandersetzen. (c) proplanta
Ein Justizsprecher bestätigte den Eingang. Zuvor waren drei Widersprüche der Gegner vom Landesumweltamt abgelehnt worden. Die Umweltschützer befürchten schädliche Auswirkungen auf Umwelt- und Naturschutzgebiete, etwa durch die anfallende Gülle. «Die Natur hat sich in den vergangenen 25 Jahren gerade erst erholt und dies soll jetzt wieder einfach so aufs Spiel gesetzt werden», kritisierte Thomas Volpers vom Bund für Natur und Umweltschutz Deutschland (BUND).
Die Auseinandersetzung um die geplante Schweinemast in Haßleben ziehe sich bereits über zwölf Jahren, erklärte Sybilla Keitel von der Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein. «Ich bin froh, dass die Sache nun vor Gericht kommt», betonte sie. Die Umweltschützer rechnen sich vor Gericht gute Chancen aus. Die Baugenehmigung für die Schweinemastanlage weise viele Fehler auf, erklärte Klägeranwalt Peter Kremer. Diese werde daher im Verfahren keinen Bestand haben, meinte er. Zudem seien aus seiner Sicht Fragen des Brandschutzes ungeklärt.
Ein niederländischer Unternehmer wollte zunächst eine Mastanlage für 80.000 Schweine bauen, genehmigt wurden rund 37.000 Plätze. Zu DDR-Zeiten stand dort ein Betrieb mit 150.000 Tieren. Auch diese niedrigere Zahl sei für Tiere, Menschen und Natur verheerend, betonten die Umweltschützer. Haßleben würde soviel
Gülle wie eine Großstadt produzieren. «Das wäre mitten in Schutzgebieten einfach eine Katastrophe», betonte Volpers.
Das erfolgreiche Volksbegehren gegen Massentierhaltung mit mehr als 100.000 Unterschrifte habe an der Haltung von Landesregierung und Verwaltung offenbar wenig geändert, kritisierte der Grünen- Landtagsabgeordnete Benjamin Raschke.