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07.09.2007 | 10:46 | Pflanzenschutzmittel-Zulassung 

EP-Umweltausschuss will Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verwässern

Berlin - Die Vorschläge des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf der Verordnung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln stoßen beim Deutschen Bauernverband (DBV) auf heftige Kritik.

DBV Kritik
(c) dbv
In einem Brief an die deutschen Abgeordneten im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat DBV-Präsi­dent Gerd Sonnleitner den ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission ausdrücklich begrüßt, da dieser das grund­sätzliche Ziel einer Harmonisierung der Zulassung von Pflanzen­schutz­mitteln in Europa verfolge. Einige Vorschläge des Umweltausschusses würden diesen positiven Ansatz verwässern.  
 
Die von der EU-Kommission in der Verordnung vorgeschlagene „zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln“ wertet der DBV als „wichtigen Schritt in die richtige Rich­tung“. Die Einführung einer „zonalen Zulassung“ bedeutet, dass Pflanzenschutz­mittel nach einer Zulassung in einem Mitgliedsstaat auf Antrag in allen Mitgliedsstaaten dieser Zone ange­wendet werden können. Die EU soll in drei Zonen aufgeteilt werden.  
 
Die Übernahme der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die Mitgliedsstaaten innerhalb einer Zone erspare einzelstaatliche Prüfungen und Bürokratie, stellte der DBV-Präsident fest. Der nächste Schritt müsse die europaweite Zulassung von Pflanzen­schutzmitteln sein. Sonnleitner betonte in seinem Schreiben an die Europa­abgeordneten, dass die zonale Zulassung als Zwischenschritt auf dem Weg zu einer europäischen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln eine Verbesserung der Verfüg­barkeit von Pflanzen­schutzmitteln bedeute und Wettbewerbsverzerrungen verringere. Hierfür erwartet der DBV, dass Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedsstaat einer Zone zugelassen sind, obli­gatorisch in allen Mitgliedsstaaten dieser Zone angewen­det werden dürfen. Deshalb erachtet es der DBV für erforderlich, dass die Mitglieds­staaten innerhalb einer Zone gemeinsam die Prüfung der Zulas­sungsfähigkeit und der sich daraus entwickelnden Anwen­dungs­bestim­mungen durchführen. Es sei nicht mehr zeitgemäß und tragbar, dass die landwirtschaftlichen Betriebe mit ihren Erzeugnissen im Wettbewerb auf einem euro­päischen Markt stehen, aber bei der Anwendung der Betriebsmittel wie Pflanzenschutz­mitteln unter­schiedliche Bedingungen erfüllen müssten.  
 
Sonnleitner sieht den grundsätzlich positiven Ansatz der EU-Kommission für eine zonale Zulassung in wesentlichen Vorschlägen des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments aufgeweicht bis hin zu einem „Rückfall in eine Nationa­lisierung der Pflanzen­schutzmittelzulassung“. Eine Umsetzung dieser Vorschläge würde das Ziel eines Euro­päischen Binnenmarktes „ad absurdum“ führen, mahnte Sonnleitner. Er forderte die deutschen EU-Abgeordneten auf, die zonale Zulassung vielmehr im positiven Sinne weiter zu entwickeln, um die noch vorhandenen Schwächen auszuräumen. Beispielsweise muss am Übergang zwischen zwei Zonen eine gegenseitige Anerkennung von Zulassungen möglich sein.  
 
Deutliche Kritik übte Sonnleitner auch an der mehrfach vom Umweltausschuss des Euro­päischen Parlaments geäußerten Forderung, im Rahmen der Zulassung von Pflanzen­schutzmitteln die Landwirte auf zusätzliche anwendungsorientierte Auflagen zu verpflich­ten. Bereits beim bisherigen Modus der Zulassung von Pflanzenschutz­mitteln würden für jedes einzelne Pflanzenschutzmittel spezielle Auflagen und Anwendungs­bestimmungen festgelegt. Grundsätzliche Anforderungen an die Anwendung von Pflanzen­­schutzmitteln, wie zum Beispiel der Pflanzenschutzgeräte-TÜV oder die Sach­kunde beträfen aus rechts­systematischen Gesichtspunkten nicht die Zulassung von Pflanzen­schutzmitteln, sondern deren Anwendung. Hierzu gehöre unter anderem auch, Nachbarn über die beabsichtigte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. (DBV)
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