"So wurde festgelegt, dass die Verpachtung von landeseigenen Flächen mit der Stärkung und dem Ausbau arbeitsintensiver Produktionszweige in der Landwirtschaft (Milchviehhaltung, Veredlungsproduktion, Kartoffelanbau) zu verbinden ist. Diese Wertschöpfung führt zu Arbeitsplätzen in der landwirtschaftlichen Urproduktion sowie im vor- und nachgelagerten Bereich" weist Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till
Backhaus die Vorwürfe des
BUND gegenüber der Verpachtungspraxis der Landgesellschaft zurück.
Vor dem Hintergrund der Marktentwicklungen gerade im Geflügelbereich, haben sich landwirtschaftliche Unternehmen insbesondere mit dem bisherigen Betriebsschwerpunkt Ackerbau für Investitionen in die Veredlung entschlossen. Zahlreiche derartige Vorhaben sind jetzt in den Genehmigungsverfahren. Die Pachtverträge sind vor einigen Jahren abgeschlossen worden und haben Bestand.
Im Antragsverfahren auf Förderung werde geprüft, ob und inwieweit gesellschaftsrechtliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen vorliegen und bei der Ermittlung der Förderhöhen berücksichtigt. "Bevor die Förderzusage erfolgt, werden alle rechtlich relevanten Tatbestände geprüft", betont Backhaus.
"Die Formulierung "Wortbruch" ist ziemlich starker Tobak. Frau Cwielag sollte die Koalitionsvereinbarung lesen. Da gibt es keine Aussage zu "industriellen Tierhaltungsanlagen", so der Minister.
"Richtig ist, dass sich die Koalitionäre darauf geeinigt haben über den
Bundesrat weiter darauf hinzuwirken, dass eine tierartgerechte Haltung für alle landwirtschaftlichen Nutztiere umfassend gewährleistet wird. Denn man darf nicht außer acht lassen, dass wir hier bundesweit einheitliche Regelungen umsetzen. Dabei kommt insbesondere das Bundesimmissionsschutzgesetz zum Tragen, wofür bei uns im Land der Wirtschaftsminister zuständig ist.
Ich will die Diskussion hier im Land und im Bund gern voran bringen und Initiativen einleiten, erlaube mir aber den Hinweis, dass die neue Regierung gerade mal sechs Wochen im Amt ist." (PD)