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08.12.2013 | 10:18 | Ursprungsbezeichnung 

Holsteiner Tilsiter muss aus Schleswig-Holstein kommen

Brüssel - Die Käsesorte Holsteiner Tilsiter darf künftig nur noch aus Schleswig-Holstein kommen. Die EU-Kommission hat das Produkt am Freitag mit dem Gütesiegel geschützte geografische Angabe (g.g.A) gekennzeichnet.

Käseherstellung
(c) proplanta
Demnach darf sich ein Käse erst dann Holsteiner Tilsiter nennen, wenn er in Schleswig-Holstein hergestellt und gereift ist. Die Milch muss aber nicht unbedingt aus dem Bundesland kommen.

Kennzeichnend für den Holsteiner Tilsiter sei sein würzig-aromatischer Charakter, erklärte die Brüsseler Behörde. Der ließe sich nur durch spezielle Bakterienkulturen erzeugen, die «nur im Klimaraum zwischen Nord- und Ostsee entstehen können».

Mit dem Gütesiegel will die EU traditionelle landwirtschaftliche Erzeugnisse aus bestimmten Herkunftsgebieten vor Nachahmern schützen. (dpa)
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