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09.05.2015 | 06:27 | Gesetzesvorhaben der Bundesregierung 

Bundestag und Bundesrat äußern Bedenken wegen Fracking

Berlin - Trotz massiver Vorbehalte hat der Bundesrat die vor allem von der CSU vorangetriebene PKW-Maut passieren lassen.

Bedenken wegen Fracking
Von der Maut bis zum Fracking - im Bundesrat gibt es erhebliche Bedenken gegen wichtige Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Doch verhindern kann er sie letztlich nicht. (c) Michael Shake - fotolia.com
Mehrere Länder wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen stemmten sich bis zuletzt dagegen, weil sie Einbußen im grenznahen Verkehr mit der Schweiz, Frankreich oder den Niederlanden befürchten.

Sie machten sich dafür stark, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, um das Gesetz noch nachzubessern, bekamen aber keine Mehrheit. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, hätte ein solcher Schritt das Projekt ohnehin nicht verhindert, sondern nur verzögert.

Starten soll die Maut nun 2016. Sie gilt für inländische Autobesitzer auf Autobahnen und Bundesstraßen, für Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf Autobahnen. Inländer entrichten im Schnitt 74 Euro Jahresmaut. Durch eine Absenkung der Kfz-Steuer solle die Maut für Inländer kompensiert werden.

- Ebenso wie im Bundestag gab es auch im Bundesrat erhebliche Vorbehalte gegen das sogenannte Fracking in Deutschland. Mehrere Redner, darunter die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Hannelore Kraft und Stephan Weil (beide SPD), hoben die Risiken für Wasser- und Naturschutz hervor.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sicherte zu, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Einwände der Länder sorgfältig zu  prüfen. Hendricks machte aber auch deutlich, es gehe nicht um ein vollständiges Verbot, da dies voraussichtlich rechtlich nicht bestehen würde.

Bei der Fracking-Technologie werden über Tiefbohrungen mittels hohen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann.

- Die Länder stützen die Pläne der Bundesregierung, Alleinerziehende zu entlasten. Auch der Bundesrat sprach sich dafür aus, den Freibetrag um 600 auf 1.908 Euro anzuheben, ihn nach der Kinderzahl zu staffeln und für jedes weitere Kind um jeweils 240 Euro zu erhöhen.

Die Länder vertreten zudem die Auffassung, dass die vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags zeitgleich mit der zu erwartenden Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1. Januar 2016 erfolgen sollte.

- Schwarzfahren kostet künftig 60 statt 40 Euro. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung der Bundesregierung zu.

- Die Länder forderten den Bund auf, die Lage der kommunalen Haushalte dauerhaft zu verbessern. Zudem fordern die Länder vom Bund eine strukturelle finanzielle Beteiligung an den Kosten zur Unterbringung von Asylbewerbern, Geduldeten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Sie wollen auch erreichen, dass der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und die Kosten für Integration und Sprachförderung übernimmt.

- Hessen möchte tätliche Angriffe auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte härter bestrafen. In seinem Gesetzentwurf schlägt das Land vor, dass solche Angriffe künftig als besonderes Unrecht eingestuft werden. Sie sollen mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren geahndet werden. Einen ähnlichen Vorschlag machte auch das Saarland.

- Hessen regt weitere steuerliche Anreize für den stagnierenden Markt der teuren Elektrofahrzeuge an. Niedersachsen setzt hierbei auf eine Umweltprämie. In einer Entschließung forderte das Land den Bund auf, diese - analog zur Abwrackprämie für Altautos

- Privatpersonen beim Kauf entsprechender Fahrzeuge zukommen zu lassen. Für reine Elektrofahrzeuge ist ein Zuschuss von 5.000 Euro vorgesehen. Verbrauchsarme Hybridfahrzeuge sollen mit einem Zuschuss von 2.500 Euro gefördert werden. (dpa)
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