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09.09.2016 | 10:46 | Landwirtschaftskammergesetz 
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Niedersächsische Landwirtschaftskammer muss gestärkt werden

Hannover - Als zu weit gehend bezeichnet das Landvolk Niedersachsen den vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf zum neuen Landwirtschaftskammergesetz (LwKG).

Berufsbildung
(c) proplanta
Insbesondere die strikte Trennung der beiden Aufgabenbereiche von Angelegenheiten im übertragenen und eigenen Wirkungskreis geht nach Einschätzung des Berufsstandes über die gerichtlich angemahnte Trennung hinaus.

Eine interne Trennung mit separater Auflistung im Haushalt müsse dazu ausreichen, kritisiert das Landvolk in seiner Stellungnahme zu dem vorgelegten Gesetzentwurf. Die angestrebte Aufteilung in zwei Behörden unter einem Dach dagegen gehe zu Lasten der bisher effizienten und schlanken Strukturen.

Die Abgrenzung der beiden Aufgabenbereiche habe im Hinblick auf die Finanzierung eine besondere Bedeutung. Den Pflichtmitgliedern, mehrheitlich Landwirten, Gärtnern und Waldbauern, müsse deutlich werden, welche Aufgaben zukünftig aus den Eigenmitteln, also aus Mitgliedsbeiträgen der LWK, finanziert werden, argumentiert der Verband. Dazu sollten folgende Aufgaben aufgenommen werden: Berufsbildung, Güteförderung und Standardisierung, Durchführung von Sortenversuchen und Warentests, Mitwirkung bei Preisnotierungen und Produktbörsen und das Erstellen von Leitlinien.

Aufgaben im Landesinteresse wie Ausbildung oder Zuständigkeit für nichtländliche Hauswirtschaft hingegen müssten in der Finanzierung durch das Land sichergestellt sein. Jährliche Controlling-Berichte, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, damit das Land die finanziellen Zuweisungen kurzfristig anpassen kann, binden aus Sicht des Landvolks Niedersachsen extrem viele Ressourcen.

Die gewählten Zeiträume werden als nicht praktikabel eingestuft. Bei den übertragenen Aufgaben sei eine strategische Planung mit längeren Vorlaufzeiten erforderlich, beispielsweise über eine mittelfristige Finanzplanung mit Betrachtungszeiträumen von drei bis fünf Jahren.

Die Aufgabenbereiche der niedersächsischen Landwirtschaftskammer sind klar zu unterscheiden in den beratenden und den hoheitlichen Bereich. Die Landwirtschaftskammer ist Anlaufstelle für Landwirte, wenn es um die fachliche Betriebsberatung geht. Experten aus Pflanzenbau, Tierhaltung, Betriebswirtschaft und vielen weiteren Themenfeldern decken diese ab, die Kosten dafür sind in der Gebührenordnung dargestellt.

Der hoheitliche Bereich hingegen umfasst die Bearbeitung der Agraranträge und Verwaltung der EU-Direktzahlungen und die Kontrollen der Betriebe nach Cross Compliance Vorgaben, zur Erfüllung dieser Aufgaben erhält die Kammer Finanzzuweisungen des Landes.
LPD
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User10 schrieb am 09.09.2016 22:31 Uhrzustimmen(143) widersprechen(93)
Die Trennung geht noch nicht weit genug! Hoheitliche Aufgaben müssen von Behörden wahrgenommen werden, die auch dem vollständigen öffentlichen Dienstrecht unterliegen. Die "Auslagerung" hoheitlicher Aufgaben an eine "Firma" wie die LWK führt zur Aushölung des Rechtsstaates. Ich selber komme aus dem öffentlichen Dienst und bin entsetzt, wie die Kammer mit Landwirten umgeht. So eine Behandlung mit willkürlicher Auslegung bestehender Gesetze brauchen sich noch nicht einmal die schlimmsten Verbrecher gefallen zu lassen.
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