Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
10.05.2015 | 14:00 | Milchgüteverordnung 

Bundesrat fordert höheren Umrechnungsfaktor bei der Milch

Berlin - Der Bundesrat ist für eine Anhebung des Umrechnungsfaktors von Volumen in Gewicht bei Anlieferungsmilch.

Milchgüteverordnung
(c) proplanta
Die Bundesregierung solle den bisherigen Wert von 1,02 in der Milch-Güteverordnung schnellstmöglich auf mindestens 1,03 anheben, heißt es in einer Entschließung, die die Länderkammer am vergangenen Freitag im Zusammenhang mit ihrem Beschluss zur „Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen“ gefasst hat.

Begründet wird die Forderung mit der notwendigen „europäischen Gleichbehandlung“, nachdem in den meisten EU-Mitgliedstaaten der Umrechnungsfaktor 1,03 betrage. Im Bundeslandwirtschaftsministerium reagiert man zurückhaltend auf den Wunsch der Länder. Einen Umrechnungsfaktor von 1,03 lasse die Milchgüteverordnung bereits jetzt zu, so dass eine Anpassung nicht erforderlich sei, heißt es im Ressort.

Im Übrigen sei die Erwartung, ein höherer Umrechnungsfaktor führe automatisch zu einem höheren Erlös, für die Milcherzeuger „rein theoretisch“. De facto werde sich für die Milcherzeuger nichts ändern, weil die von den Molkereien zu verarbeitende Milchmenge gleich bleibe. Einen höheren Umrechnungsfaktor hatte der Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM) zu Zeiten der Quotenregelung wiederholt als Maßnahme zur Mengenreduzierung gefordert.

Neue Verfahrensvorschriften

Mit der Verordnung selbst wird die Beihilfengewährung an Lieferanten von Schulmilch und deren Zulassung geändert. Die neuen Verfahrensvorschriften betreffen die Länder, die das EU-Beihilfenprogramm in Deutschland verwalten. Ab dem Schuljahr 2015/16 leistet die Europäische Union nur noch in solchen Mitgliedstaaten Beihilfe, die dafür auf nationaler oder regionaler Ebene eine Umsetzungsstrategie entwickelt haben. Zwar verfügten die Bundesländer schon immer über entsprechende Konzepte; diese müssen zukünftig aber in eine Strategie gefasst und über das Bundeslandwirtschaftsministerium der Brüsseler Kommission zugeleitet werden. Schließlich reagiert die Bundesregierung auf den Wegfall der Beihilfe für die Verwendung von Kasein und Kaseinat. Mit der Verordnung wird das hierzu gehörige nationale Verordnungsrecht aufgehoben.
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Rohmilchpreise in Deutschland zu niedrig

 Ausgeglichene Verhältnisse am Milchmarkt

 Blockbutter wird teurer

 Artikel 148 GMO - Lindner soll Verordnung stoppen

 Magermilchpulver tendiert schwächer

  Kommentierte Artikel

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet