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11.02.2012 | 07:28 | Landwirtschaftlichen Sozialversicherung 

Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte angepasst

Berlin - Im Rahmen des vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Neuordnungsgesetzes der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung am 9. Februar 2012 wurde auch die Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte modifiziert.

Alterssicherung
(c) proplanta
Die vorgenommenen Änderungen setzen Vorschläge des Deutschen Bauernverbandes (DBV) um. Damit hat der DBV wesentliche Erleichterungen durchgesetzt.

Im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte ist die Hofabgabe eine Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte. Die Hofabgabe stellt nach wie vor ein zentrales Element der Agrarstrukturpolitik dar. Die Gremien des DBV haben sich in vergangenen Jahren oft und intensiv mit der Thematik beschäftigt.

Das Präsidium des DBV hat am 1. Juli 2010 eine Position zur Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte abgegeben.

Die Hofabgabe ist nach wie vor ein notwendiges strukturpolitisches Instrument, erhält und verbessert die Flächengrundlage für die wirtschaftenden Betriebe, fordert den rechzeitigen Generationswechsel und wirkt der Zersplitterung von Bewirtschaftungsflächen sowie einer Überalterung der aktiven landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer entgegen. Gleichzeitig hatte er DBV Korrekturen gefordert.

Die vom DBV geforderten und vom Gesetzgeber übernommenen Vorschläge betreffen Regelungen für Personengesellschaften, juristische Personen und für Landwirte mit gewerblicher Tierhaltung sowie die Abgabe unter Ehegatten. Diese Regelungen werden begrüßt, weil sie das Erfordernis der Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte beibehalten, jedoch Veränderungen in der Landwirtschaft angemessen berücksichtigen. (dbv)
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