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11.06.2023 | 11:16 | GAP ab 2028 

BÖLW schlägt Stufen-Modell für zukünftige EU-Agrarförderung vor

Berlin - Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) wirbt für eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028.

GAP ab 2028
Der Spitzenverband der Bio-Lebensmittelwirtschaft plädiert für ordnungsrechtliche Mindestanforderungen für Betriebe, die keine GAP-Zahlungen mehr in Anspruch nehmen. (c) proplanta
Im Rahmen der Öko-Feldtage will der Spitzenverband ein „Stufen-Modell“ zur gezielten Förderung von Umweltleistungen vorstellen, das AGRA-EUROPE exklusiv vorliegt. Danach soll die GAP künftig in drei Förderstufen - nämlich Basis, Basis Plus, und Bio nach EU-Öko-Verordnung - ausdifferenziert werden, die über mehrere Jahre eingehalten werden müssen. Geld aus Brüssel bekommen sollen laut BÖLW-Konzept nur jene Betriebe, die mindestens die Anforderungen von einer der drei Stufen erfüllen.

Nach Vorstellung des Verbandes sollen mit jeder Förderstufe die Anforderungen an den Schutz von Wasser, Boden, Klima und Artenvielfalt anspruchsvoller werden. Unterfüttert ist zudem jede der Stufen mit konkreten Regelungen für die Bereiche Pflanzenschutz, Düngung, Viehbesatz, Fruchtfolge und Leguminosenanbau. Mit steigender ökologischer Leistung steige dabei auch die finanzielle Honorierung der Betriebe, so der Vorschlag des Spitzenverbandes.

Um kleinbäuerliche Strukturen zu fördern, soll für die ersten 50 Hektare eines Betriebes mehr Geld ausgeschüttet werden. Zusätzlich sollen Bund und Länder sogenannte „top-ups“ finanzieren -eine ganze Latte verschiedener Maßnahmen von der Förderung von Agrofrost bis zu Sonderzahlungen an Junglandwirte. Aus dieser „top up“-Liste sollen die Betriebe je nach regionalspezifischem Bedarf auswählen können.

Derzeitige GAP nicht zukunftsfähig

Mit deutlichen Worten kritisiert der BÖLW in seinem Papier die bisherige Struktur der europäischen Agrarpolitik. Seit 2023 habe der Verwaltungsaufwand der GAP sowohl für die Behörden, als auch für die Betriebe ein unverhältnismäßiges Maß angenommen. Beispielsweise sorge das Verbot der Doppelförderung für eine unnötige Konkurrenz zwischen Öko-Maßnahmen aus der Ersten und der Zweiten Säule. Komplizierte Prämienberechnungen oder gar der komplette Ausschluss einzelner Instrumente seien die Folge. Ebenso führten teilweise erhebliche Abweichungen in der Ausgestaltung der Zweiten Säule zwischen den Bundesländern zu Wettbewerbsverzerrungen.

Dennoch trage dieser hohe bürokratische Aufwand nicht zu einer besseren Erreichung von Umweltzielen bei, moniert der Verband. Die Auswahl der freiwilligen Maßnahmen erfolge oft hauptsächlich aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht nach ökologischen Erfordernissen. Außerdem betrage die Bindungspflicht der Maßnahmen in der Regel nur ein Jahr, wodurch diese nur eine geringe Wirkung entfalte. Insgesamt fehle es an einer „ausreichenden Breitenwirkung in der Fläche“ sowie an einem wirkungsvollen Zusammenwirken der Maßnahmen auf verschiedene Umweltziele. Die GAP sei daher in ihrem derzeitigen Zustand nicht zukunftsfähig, heißt es in der BÖLW-Analyse.

Bioanbau als zentraler Baustein

Stattdessen plädiert der Spitzenverband für eine GAP, die dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ folgen müsse. Ausgeschüttete Mittel müssten an klar definierten Indikatoren geknüpft sein, um eine positive Umweltwirkung zu entfalten. Als Beispiel für einen solchen Indikator sieht der BÖLW das Ziel der Farm-to-Fork Strategie zur Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes bis 2030. Nach Ansicht des BÖLW sei ein solches Ziel in der Praxis nur über den systemischen Ansatz des Bio-Landbaues mit seiner Kombination von Kulturmaßnahmen wie Fruchtfolge, Düngung und Sortenwahl zu erreichen. Die positiven Umweltfolgen des ökologischen Landbaues seien hinreichend belegt, so der Verband. Folglich sei der Bio-Anbau auch der zentrale Baustein des Stufenmodells.

GAP von Ordnungsrecht entflechten

Beim BÖLW geht man davon aus, dass künftig mehr Betriebe aus der Förderstruktur der GAP freiwillig austreten, beispielsweise aufgrund vorteilhafter Marktbedingungen. Parallel zur Neuausrichtung der GAP müsse daher das Ordnungsrecht von der Agrarpolitik „entflochten“ werden. Für jene Betriebe, die aus der GAP austreten, müssen nach Vorstellung des Verbandes klare, ordnungsrechtliche Mindeststandards gelten. Für die „Weiterentwicklung“ dieses ordnungsrechtlichen Rahmens seien auch geeignete Kontroll- und Sanktionsmechanismen vorzusehen. Eine Verknüpfung von GAP-Zahlungen mit den gesetzlichen Mindestanforderungen, wie in den aktuellen Konditionalitäten vorgesehen, lehnt der BÖLW ab.
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Anforderungen an die Stufen der Transformation
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