Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
11.07.2010 | 07:12 | Bäuerinnenrente 

Achtung Falle! Bei Heirat mit einem Landwirt gilt das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Berlin - „Darum prüfe, wer sich ewig bindet“, dieser Spruch hat für Frauen, die einen Landwirt heiraten auch eine ganz eigene praktische Bedeutung. Denn Ehepartner von Landwirten sind kraft Gesetz in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert.

Alterssicherung
„Die eigenständige Sicherung der Ehepartner - besser unter dem Begriff ‚Bäuerinnenrente‘ bekannt, ist für Frauen nach wie vor ein wichtiges Instrument der Altersvorsorge“, erklärt Brigitte Scherb, die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes e.V. (dlv).

„Allerdings kommt es im Alltag schon mal vor, dass die frisch gebackenen Eheleute vergessen, ihre Heirat bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse anzuzeigen. Das ist ärgerlich, weil dann Nachzahlungen fällig werden. Frauen, die außerhalb der Landwirtschaft berufstätig sind, haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht zu befreien, müssen das aber beantragen“, erläutert die Präsidentin die nicht ganz einfach zu durchschauenden Regelungen.

Stolpersteine gebe es besonders in Familien, die Landwirtschaft im Nebenerwerb betreiben. Hier entstehe für die Ehefrau mit der Heirat auch dann eine Versicherungspflicht, wenn der Ehepartner sich schon vor vielen Jahren aufgrund eigener Berufstätigkeit hat befreien lassen. Die Meldepflichten könnten dann schon mal aus dem Blickfeld geraten.

Mit der jetzt geplanten Gesetzesänderung zur Alterssicherung der Landwirte ist vorgesehen, dass Anträgen zur Befreiung von der Versicherungspflicht rückwirkend nur noch drei Monate nach der Eheschließung stattgegeben werden kann. Wer den Antrag später stellt, kann nur noch für die Zukunft befreit werden. „Diese Regelung ist nicht zu verstehen. Es entstehen so Mini-Rentenansprüche, die für die Alterssicherung wenig bewirken und bei den Alterskassen einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen“, begründet die dlv-Präsidentin ihre Bedenken.

Der Bundesrat hatte bereits eine Nachbesserung zur geplanten Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung gefordert. Diese nun erfolgte Nachbesserung bringt aber nur für eine sehr kleine Gruppe Betroffener Entwarnung, nämlich für Landwirte bei denen das Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht noch läuft.

„Aus unserer Sicht hilft hier nur rechtzeitige Information über Rechten und Pflichten und die Nutzung von Beratungsangeboten, wie z.B. die der Alterskassen. Wir werden selbstverständlich auch die Plattform unseres Verbandes nutzen, um diese Regelung publik zu machen. Denn die Altersvorsorge ist gerade für Frauen von existenzieller Bedeutung“, so das Fazit von Präsidentin Scherb.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.landfrauen.info (Unsere Themen) (DLV)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Tote Ziegen im Schwarzwald gehen auf Rechnung eines Wolfs

 Gärtner verzweifeln über Superschnecke

 Bauerndemo in Brüssel für faire Preise

 Tierschutznovelle erntet Kritik von allen Seiten

 Online-Abstimmung über Verbrenner-Verbot manipuliert?

 Wut und Wahlen 2024: Die zunehmend mächtige Gruppe der Nichtwähler

 NRW-OVG verhandelt Streit um ein paar Gramm Wurst zu wenig

 Ruf nach Unterstützung der Imker

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?