Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
11.11.2011 | 14:05 | Senf 

Düsseldorfer Senf wird wahrscheinlich geschützt

Düsseldorf/München - Der bekannte Düsseldorfer Senf wird wahrscheinlich als geografische Angabe geschützt.

Senfkörner
Das Bundespatentgericht in München entschied am Donnerstag, dass der Antrag der Schutzgemeinschaft Düsseldorfer Senf dazu grundsätzlich zulässig ist (Az: 30 W (pat) 103/09).

Die EU-Kommission muss nun in einem zweiten Schritt darüber befinden, ob auch sie den «Düsseldorfer Mostert» als regionales Produkt schützen will. Dies gelte aber als sehr wahrscheinlich, sagte der Vorsitzende Richter am Bundespatentgericht, Franz Hacker, am Donnerstag. Erst dann ist die Bezeichnung Düsseldorfer Senf als geografische Angabe gesichert. (dpa/lnw)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet