Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
12.08.2020 | 11:28 | Nitratbelastung 

Düngeverordnung: Einheitliche Ausweisung belasteter Gebiete beschlossen

Berlin - Im Zuge der Änderung der Düngeverordnung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Wert auf die einheitliche Ausweisung der belasteten Gebiete (so genannte ‚rote Gebiete‘) gelegt.

Düngeverordnung Ausweisung Belastete Gebiete
Bundeskabinett beschließt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung. (c) proplanta
Bisher wurde diese von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was zu erheblicher Kritik seitens der Europäischen Kommission und bei den landwirtschaftlichen Betrieben geführt hat.

Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist nun eine verbesserte Qualität und Quantität der Messstellen sowie eine Vereinheitlichung bei der Ausweisung durch die Länder verbindlich vorgeschrieben. Die Kriterien dafür wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet.

Festgelegt werden dadurch unter anderem höhere Anforderungen an eine Grundwasser-Messstelle sowie eine Mindestdichte: auf 50 Quadratkilometer muss es künftig mindestens eine Messstelle geben. Zudem soll die Ausweisung der belasteten Gebiete künftig alle vier Jahre überprüft werden.

Bundesministerin Julia Klöckner betont: „Die bundeseinheitlichen Kriterien sind ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Bisher war das Vorgehen der Länder hier unterschiedlich – das hat zu verständlichem Unmut bei den Landwirten geführt. Denn keiner will zu Unrecht für etwas verantwortlich gemacht werden. Hier sorgen wir nun für Transparenz. Das ist entscheidend, um unser Grundwasser sauber zu halten!“

Die Befassung des Bundesrats mit der AVV soll am 18. September 2020 erfolgen, so dass sie nach Möglichkeit noch Ende September 2020 in Kraft treten kann. Die Länder haben dann noch bis Ende des Jahres Zeit, die belasteten Gebiete neu auszuweisen und ihre Landesverordnungen anzupassen.

Die Änderungen im Einzelnen

• Bisher wurden für die Ermittlung mit Nitrat belasteter Gebiete gemäß Düngeverordnung die Nitratgehalte im Grundwasser zu Grunde gelegt. Künftig werden auch die Standortfaktoren (etwa Bodenart oder die Grundwasserbildung) sowie die Nährstoffflüsse aus der landwirtschaftlichen Nutzung mit in die Berechnung einbezogen. Dies ist wichtig für die Binnendifferenzierung.

• Für die Festlegung der zu betrachtenden Messstellen wird ein Ausweisungsmessnetz verbindlich festgeschrieben, das sich aus den verschiedenen Messnetzen (gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie, EUA-Messnetz und EU-Nitratmessnetz zur Umsetzung der Nitratrichtlinie) zusammensetzt. Eine bessere Datengrundlage ist das Ergebnis.

• Es wurde eine Präzisierung beim Ausweisungsmessnetz vorgenommen, dass nur die ‚landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen‘ Verwendung finden sollen.

• Künftig soll sichergestellt werden, dass mindestens eine Messstelle je 50 Quadratkilometer vorhanden ist.

• Hinsichtlich der Eutrophierung durch Phosphor wird transparent festgelegt, ab wann Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen signifikant werden und ein belastetes Gebiet ausgewiesen werden muss.

• Signifikante Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen liegen vor, wenn der Anteil der Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen am Gesamtphosphoreintrag größer als 20 Prozent ist. Zusätzlich werden Schwellenwerte für den tolerierbaren Bodenabtrag eingeführt.

• Durch Phosphat eutrophierte Gebiete müssen nicht ausgewiesen werden, wenn der Eintrag überwiegend aus Punktquellen (z.B. Ablauf einer Kläranlage) stammt und zusätzliche düngebezogene Maßnahmen keine Verbesserung erwarten lassen.

• Die Ausweisung der belasteten Gebiete soll künftig alle vier Jahre überprüft werden. Die dabei zugrunde gelegten Daten dürfen nicht älter sein als 48 Monate. In diesem Turnus ist die AVV dann deckungsgleich mit dem Turnus der EU-Nitrat-Richtlinie zu evaluieren. Das sorgt dafür, dass die Anstrengungen der Landwirtinnen und Landwirte zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz bei der Ausweisung auch berücksichtigt werden können.

Es können einzelbetriebliche Daten bei der Ausweisung genutzt werden, soweit diese validiert sind. Dies könnte perspektivisch helfen, einzelne Flächen von Betrieben aus der Kulisse auszunehmen.
BMEL
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Ministerin sieht positiven Trend bei Belastungen durch Düngung

 Rote Gebiete: Klagen von drei Landwirten in Bayern abgewiesen

 Richter diskutieren heftig über bayerische Düngeverordnung

 Klage der Umwelthilfe zu Gewässerschutz vor NRW-OVG gescheitert

 Verwaltungsgerichtshof verhandelt über bayerische Düngeverordnung

  Kommentierte Artikel

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet