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13.12.2007 | 09:36

Absatzförderung in der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft“ neu geregelt

Dresden - Das sächsische Kabinett hat in seiner  Sitzung am Dienstag die „Richtlinie zur Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft“ bestätigt.

Neuregelung Absatzförderung
(c) proplanta
Diese ersetzt ab 1. Januar 2008 die bisherige Richtlinie. Der Schritt war notwendig, um die Förderung den Vorgaben der EU anzupassen. Nach Aussage von Agrarminister Roland Wöller soll mit der angepassten Richtlinie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt werden. „Angesichts der Globalisierung der Märkte und des wachsenden Konzentrationsprozesses im Lebensmittelhandel ist es notwendig, Marktanteile zu behaupten und auszubauen“. Wie der Minister betonte, verfügen mittlerweile die „Top 10“ des deutschen Lebensmittelhandels über rund 87 Prozent Marktanteil.

Im Mittelpunkt der Förderung stehen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bis hin zu landwirtschaftlichen Direktvermarktern. Gefördert werden können die Teilnahme an Messen, Produktpräsentationen und Märkten, Werbung, Seminare und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Marketing, Studien zur Marktsituation, Qualitätsprogramme bzw. Kooperationsprojekte sowie die Einführung von Managementsystemen in Erzeugerzusammenschlüssen. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft stellt dafür gemeinsam mit der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) jährlich rund eine Mio. Euro für absatzfördernde Maßnahmen zur Verfügung. (PD)
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