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14.06.2010 | 16:44 | Landwirtschaftliche Transporte während der Getreide- und Rapsernte auch sonntags gestattet 

Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot in Erntezeit

Mainz - Während der Erntezeit gibt es für die rheinland-pfälzischen Bauern kein striktes Sonntagsfahrverbot.

Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot in Erntezeit
Landwirtschaftliche Transporte sind während der Getreide- und Rapsernte vom 20. Juni bis zum 29. August auch sonntags gestattet. Für die Maisernte und die Weintraubenlese gelte die Ausnahmegenehmigung vom 22. August bis zum 7. November, bei sonstigen Ölsaaten wie Sonnenblumen vom 15. August bis zum 3. Oktober, teilte das Agrarministerium am Montag in Mainz mit. Autofahrer sollten beim Überholen die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten etwa von Mähdreschern oder Rübenvollerntern beachten. (dpa/lrs)
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