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15.04.2009 | 17:02 | Genmaisverbot 

Aigner begründet GVO-Verbot mit neuen Studien

Berlin - Die deutsche Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat das gestern erlassene nationale Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 des Saatgutkonzerns Monsanto nun detailliert begründet.

Aigner begründet GVO-Verbot
(c) proplanta
So gebe es neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Gefahren und Risiken von MON810. "Ich komme zu dem Schluss, dass es berechtigten Grund zu der Annahme gibt, dass der genetisch veränderte Mais der Linie MON810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt", sagte die Ministerin. Auch das Bundesumweltministerium (BMU) sei in einem Schreiben vom 07.04. zu dieser Auffassung gekommen.

Im Einzelnen verwies Aigner laut Dow Jones News darauf, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius Kühn-Institut) und das Bundesamt für Naturschutz bei der Auswertung des Monsanto-Monitorings zu keiner einheitlichen Einschätzung gekommen seien. Sie habe überdies berücksichtigt, dass in der EU bereits Frankreich, Österreich, Ungarn, Griechenland und Luxemburg die Schutzklausel gegen MON810 gezogen hätten.


Nicht nur Schadinsekten beeinträchtigt

Besondere Bedeutung habe hier der jüngste Entscheid von Luxemburg, der auf einer neuen wissenschaftlichen Studie basiere. Diese habe gezeigt, dass MON810 sich in seiner Wirkung nicht auf den Zielorganismus, den Maiszünsler-Schmetterling, beschränke, sondern auch andere Organismen beeinträchtige. So erhöhe sich etwa die Sterblichkeit bei den für die Untersuchungen herangezogenen Larven des Zweipunkt-Marienkäfers. Auch Wasserorganismen und andere Schmetterlingsarten ziehe MON810 in Mitleidenschaft.


Maispollen reicht weiter als angenommen

Die zweite wichtige Aussage der Studie sei, dass die Ausbreitung der Maispollen deutlich weiter reiche, als bisher angenommen wurde, erklärten die Experten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). "Es gibt in der Tat neue Erkenntnisse. Die Luxemburger Entscheidung ist schlüssig begründet", betonte Aigner. Sie unterstrich, dass es bei dem Anbau-Verbot nicht um eine politische, sondern um eine rein fachliche Entscheidung gehe. "Das muss es aus rechtlichen Gründen auch sein", so die Ressortchefin. Es handle sich nicht um eine Grundsatzentscheidung zur Grünen Gentechnik, sondern um eine Einzelfallentscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage. Das Anbau-Verbot bleibe unbefristet in Kraft, hieß es beim BMELV.


Ausgang des EU-Neuzulassungsverfahrens offen

Offen sei überdies auch, wie das EU-Neuzulassungsverfahren für MON810 ausgehen werde. "Die Europäische Lebensmittel-Sicherheitsagentur (EFSA) hat das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Sie wird wohl auch die neuen Gesichtspunkte und Fragestellungen einbeziehen", hieß es aus dem BMELV.

Ob Monsanto gegen das deutsche Anbau-Verbot klagen werde, bleibe abzuwarten. Bislang hätten fünf EU-Mitgliedstaaten den Anbau untersagt, aber nur gegen Frankreich habe Monsanto eine Klage eingereicht. Viel werde davon abhängen, wie der Konzern die neuen Studienergebnisse einschätze. "Einfach übergehen kann das Unternehmen sie jedenfalls nicht", sagte BMELV-Abteilungsleiter Christian Grugel. In Deutschland war der Anbau von MON810 nach einem Zulassungsverfahren 2006 genehmigt worden. Allerdings war bereits 2007 erstmals die Schutzklausel gezogen worden. Dagegen hatte Monsanto Klage erhoben. Vereinbart wurde dann, den Anbau begleitet von einem Monitoring durch den Konzern selbst zuzulassen.


2008 auf 4.000 ha der BRD angebaut

MON810 wurde 2008 nach Angaben des BMELV auf rund 4.000 ha angebaut. Das entspräche 0,2% der Maisanbaufläche. Für das laufende Jahr seien 3.700 ha MON810-Anbau angemeldet worden. Die Landwirte dürfen ihr entsprechendes Saatgut jetzt nicht mehr ausbringen. Monsanto habe zugesagt, dass kein Landwirt einen Schaden zu tragen haben werde, erklärte das BMELV. (aiz)
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