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15.06.2020 | 03:26 | Hacker-Angriff 

Der Fall Schulze Föcking ist noch nicht beigelegt

Münster / Düsseldorf - Mit einem Streit im nordrhein-westfälischen Landtag beschäftigt sich am Dienstag der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster.

Christina Schulze Föcking
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Eine Mehrheit haben sie nicht, aber sie berufen sich auf die Landesverfassung. Im Untersuchungsausschuss «Hackerangriff» stellen SPD und Grüne Beweisanträge - und werden abgebügelt. Jetzt klären NRW-Verfassungsrichter die Sache. (c) Christina Schulze Föcking
Dabei geht es um die Zulassung von Beweisanträgen in einem Untersuchungsausschuss - unter anderem geht es um die dienstlichen Verbindungsdaten von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU).

Der Verfassungsgerichtshof muss klären, ob die Ablehnung durch die Mehrheit von CDU und FDP ein Verstoß gegen die Landesverfassung ist. SPD und Grüne stellen fünf stimmberechtigte Mitglieder und damit eine sogenannte qualifizierte Minderheit.

Der Ausschuss will aufklären, ob die Landesregierung nach dem vermeintlichen Hacker-Angriff Mitte März 2018 die Öffentlichkeit getäuscht oder Einfluss auf die Ermittler genommen hat. Die politisch angeschlagene Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) trat im Mai zurück. Die angebliche Cyber-Attacke stellte sich als Bedienungspanne heraus.

Im März 2018 waren auf dem privaten Fernseher von Schulze Föcking plötzlich Aufnahmen aus einer Fragestunde im Landtag zu sehen, in der es um die umstrittene Schweinehaltung im Betrieb der Familie ging.

Daraufhin war der Staatsschutz eingeschaltet worden. Später entpuppte sich der vermeintliche Hacker-Angriff als Bedienungsfehler. Der auf Antrag von SPD und Grünen arbeitende Untersuchungsausschuss soll klären, ob die Landesregierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sich dazu wahrheitswidrig geäußert hat.

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte ihre Ermittlungen Ende Juni 2018 eingestellt. Die Landesregierung und Schulze Föcking hatten aber schon Wochen vorher Hinweise auf den falschen Alarm. Unter starkem Druck der Öffentlichkeit war die Ministerin schließlich von ihrem Amt zurückgetreten. Nachfolgerin wurde Ursula Heinen-Esser (CDU).

Umstritten ist unter anderem, ob Justizminister Biesenbach mit der Staatsanwaltschaft Köln und der damaligen Ministerin mobil telefoniert hat. Um das überprüfen zu können, forderten im Januar fünf stimmberechtigte Ausschussmitglieder von SPD und Grünen die Sicherung und Herausgabe von dienstlichen Verbindungsdaten von Biesenbach. Die Mehrheit im Ausschuss lehnte das in der Sitzung am 10. Januar als unzulässig ab.

Dem Streit vorausgegangen war eine erste Zeugenaussage von Biesenbach im Ausschuss. Demnach konnte sich der 71-Jährige nicht an ein Telefonat mit seiner Amtskollegin über die laufenden Ermittlungen auf ihrem Hof erinnern. Der CDU-Politiker bestätigte aber ein Telefonat mit dem leitenden Oberstaatsanwalt, während der als Chefermittler auf dem Hof von Schulze Föcking im Kreis Steinfurt war.

Nun schrieb Biesenbach an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, er werde die Verbindungsdaten seines dienstlichen Fesnetz- und Mobiltelefons sowie seiner dienstlichen Social-Media-Kommunikation mit Hartmann und Schulze Föcking für den fraglichen Zeitraum herausgeben.

Daten anderer Kommunikationspartner würden bis auf die letzten beiden Ziffern in den Unterlagen geschwärzt, heißt es in dem Brief mit Datum vom 10. Juni, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Bis zum Abschluss der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses würden die dienstlichen Verbindungsdaten nicht gelöscht. «Verbindungsdaten meines privaten Handys liegen mir für diesen Zeitraum weder elektronisch gespeichert noch bei meinem Steuerberater vor», erklärte Biesenbach.

«Die Verfassungsklage ist jetzt noch überflüssiger. Der Minister hat freiwillig etwas zugesichert zu dem er nicht verpflichtet wäre. Viel Aufwand für nichts», sagte der Sprecher der CDU im Untersuchungsausschuss, Olaf Lehne, der dpa.

Biesenbach hatte den Vorwurf der politischen Einflussnahme auf die Ermittlungen stets zurückgewiesen. Dass er den leitenden Oberstaatsanwalt angerufen habe, sei «purer Zufall» gewesen. «Einfluss nehmen zu wollen, war mir fremd», sagte Biesenbach. «Ich wusste nicht, dass er zu dem Zeitpunkt auf dem Hof von Frau Schulze Föcking war.»

Der Justizminister ist in Erklärungsnot geraten, weil eine Liste mit seinen dienstlichen Telefonaten auch eine etwa einminütige Verbindung zum Apparat Schulze Föckings ausweist. In Biesenbachs Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags heißt es: «Die Verbindungsdaten beinhalteten auch einen Verbindungsaufbau von dem Mobilanschluss des Ministers der Justiz zu dem Anschluss der Staatsministerin a.D. Schulze Föcking.»

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird es am Anschluss an die mündliche Verhandlung noch nicht geben. Präsidentin Ricarda Brandts wird für die Urteilsverkündung einen weiteren Termin festsetzen.
dpa/lnw
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