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17.03.2011 | 13:42 | Aus dem Bundestag 

Regierung beschließt Abwicklung von Absatzförderungsfonds

Berlin - Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben am Mittwoch im Ausschuss für Landwirtschaft einem Gesetzentwurf (17/4558) zur Abwicklung der beiden Anstalten Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der deutschen Forst- und Holzwirtschaft zugstimmt.

Bundestag
(c) proplanta
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2009 die gesetzlichen Aufgaben der Fonds für verfassungswidrig erklärt hatte, ist jetzt ein Gesetz zur Auflösung notwendig, weil beide Fonds durch Gesetz als Anstalten öffentlichen Rechts errichtet worden waren. Die Förderungsfonds sollten unter anderem durch die Finanzierung eines gemeinsamen Marketings zur Verbesserung der Einnahmen in der Landwirtschaft beitragen. Dafür wurden Abgaben bei den Herstellerbetrieben eingezogen. 

Nicht erstattete Mittel aus dem bisher erwirtschafteten Vermögen sollen einem ”vernünftigen Zweck“ zugeführt werden, forderte die SPD-Fraktion, die den Entwurf der Regierung ablehnte. Das Vermögen der Landwirtschaftlichen Rentenbank zuzuweisen, wie von der Koalition beschlossen, sei jedoch nicht ”sinnfällig“. Die Fraktion die Linke schlug vor, das Geld - nach Regierungsschätzungen rund 14 Millionen Euro - in die regionale Absatzförderung zu investieren. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte die Zuweisung der Mittel an die Rentenbank infrage: ”Das Gerichtsurteil fordert die Verwendung des Geldes gruppennützig zu gestalten.“

Statt der Land- und Forstwirtschaft generell die Mittel über die Rentenbank zur Verfügung zu stellen, müsse sichergestellt werden, dass sie der Holzwirtschaft zugute kommen. Die Abgabe sei schließlich als Zwangsabgabe umstritten gewesen. ”Wenn die Rentenbank mit dem Geld zum Beispiel erneuerbare Energien fördert, dann ist das nicht gruppennützig“, kritisierten die Grünen. Die SPD fügte an, dass das bestehende Vermögen der Rentenbank ausreiche - eine zusätzliche Mittelzuweisung deshalb unnötig sei.

Die FDP unterstrich, dass das Geld der Beitragszahler den Beitragszahlern zugute kommen müsse: ”Die Rentenbank bietet eine bewährte Struktur, sodass die Schaffung von mehr Bürokratie vermieden werden kann.“ Es sei nicht abzuschätzen, wie hoch die Mittel nach Auflösung der Fonds letzten Endes wirklich ausfallen werden. Die CDU/CSU unterstrich, dass die Überweisung des überschüssigen Vermögens an die Rentenbank nachhaltig sei, weil es nicht durch hohe zusätzliche Bürokratie-Kosten geschmälert würde. Die Rentenbank werde das Geld im Sinne der Landwirtschaft verwenden und es würde mit der Entscheidung für den Gesetzentwurf kein weiteres rechtliches Risiko eingegangen. Ein Vertreter der Bundesregierung betonte, dass die Rentenbank berufsständisch so besetzt sei, dass die Verwertung des Vermögens im Sinne der Beitragszahler gesichert sei.

Dem Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion die Linke zugestimmt. (hib/EIS/jbi)
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