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17.04.2010 | 02:38 | Fördermittel 

Zwei neue zusätzliche Förderrichtlinien für Agrarumweltmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin - Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit den Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen seit vielen Jahren eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren.

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(c) proplanta

"Umweltleistungen der Landwirtschaft, die über die gute fachliche Praxis hinaus gehen, sollten auch gesondert honoriert werden. Die Förderung von Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen ist ein zentrales Element der Kooperation zwischen Umwelt-, Naturschutz und Landwirtschaft, erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.  Mit der Einführung zweier neuer Richtlinien - so zur Förderung der extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit  Schafen  und Ziegen und zur Förderung der Anlage von Schonstreifen im Ackerbau - hat M-V das Spektrum der Agrar-Umweltmaßnahmen erweitert.

Die Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sind Teil des Entwicklungsprogramms "Ländlicher Raum Mecklenburg-Vorpommern 2007-2013", an dem sich die EU und teilweise der Bund über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz" finanziell beteiligen. Für das Jahr 2010 können folgende Agrarumweltprogramme bis spätestens zum 17.05.2010 beantragt werden:

  • Förderung der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren,
  • Förderung der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung,
  • Förderung der Anlage von Blühflächen oder Blühstreifen für Bienen,
  • Förderung der Einführung und Beibehaltung eines bodenschonenden und erosionsmindernden Ackerfutterbaus,
  • Förderung erosionsmindernder Anbauverfahren durch die kombinierte Anwendung des Anbaus von Zwischenfrüchten oder Untersaaten und Mulch-/Direktsaaten,
  • Förderung der integrierten Obst- und Gemüseproduktion,
  • Förderung der extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit  Schafen  und Ziegen,
  • Förderung der Anlage von Schonstreifen im Ackerbau.

Mit Ausnahme der Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung können für alle o.g. Maßnahmen Anträge für Neueinsteiger (erstmalige Teilnahme am jeweiligen Programm) oder Anträge für Beibehaltung (Fortsetzung des Programms mit erneutem Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren) gestellt werden. Die Anträge liegen in den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft bzw. für die naturschutzgerechte Grünlandnutzung in den zuständigen Umweltbehörden (Staatliche Ämter für Umwelt und Natur, Biosphärenreservate, Nationalparks) bereit und müssen auch dort bis spätestens 17.05.2010 eingereicht werden.

Für die Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung ab 01.01.2011 können ausschließlich Anträge von Betrieben für die Flächen gestellt werden, bei denen die Verpflichtungen zum 31.12.2010 auslaufen. Eine Entscheidung über die Bewilligung kann erst nach Zustimmung durch die europäische Kommission erfolgen. Neu- und Erweiterungsanträge und somit die Einbeziehung weiterer Dauergrünlandflächenin diese Förderung ist gegenwärtig nicht möglich. (PD)

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