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18.03.2019 | 22:38 | Attac-Urteil 

Campact geht von Verlust der Gemeinnützigkeit aus

Berlin - Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das globalisierungskritische Netzwerk Attac wirkt sich auch auf die Kampagnenorganisation Campact aus.

Attac-Urteil
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu Attac hat Folgen. Auch der Kampagnenorganisation Campact droht nach eigener Einschätzung der Verlust der Gemeinnützigkeit. (c) Attac
«Das Finanzamt Berlin wird Campact sehr wahrscheinlich nicht länger als gemeinnützig anerkennen», schreibt Campact auf seiner Internetpräsenz. Spendenbescheinigungen könnten daher ab sofort nicht mehr ausgestellt werden - alles andere sei Betrug. «Mehrkosten und Steuernachzahlungen in Höhe von Hunderttausenden Euro kommen auf uns zu», heißt es weiter.

Der Bundesfinanzhof hatte Ende Februar am Beispiel von Attac festgelegt, dass die Beeinflussung von öffentlicher Meinung und politischer Willensbildung nicht als gemeinnützig gewertet werden darf. Campact versucht mit Online-Appellen die Politik zu beeinflussen, für «sozialen, ökologischen und demokratischen Fortschritt», wie das Netzwerk selbst schreibt.

Der Verein Lobbycontrol, der sich für mehr Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen einsetzt, sieht nun ein großes Problem: «Das ist ein Alarmsignal für die Demokratie. Die Entscheidung von Campact zeigt, dass das Attac-Urteil eine Kettenreaktion auslöst, welche unsere Zivilgesellschaft bedroht», sagt Geschäftsführerin Imke Dierßen in einer Mitteilung.

Campact spricht selbst davon, dass sie oft bewiesen hätten, großen Konzernen gefährlich werden zu können. Etwa bei der Erdgasförderung Fracking, dem Freihandelsabkommen TTIP, Gentechnik oder Steuerflucht.

Grünen-Chef Robert Habeck nimmt die Bundesregierung in die Pflicht: «Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass Rechtssicherheit für die Zivilgesellschaft hergestellt wird. Dafür ist eine Reform der Abgabenordnung nötig.» Es sei in einer Zeit, in der Engagement für die Demokratie besonders gefragt sei, nicht hinnehmbar, dass die Förderung von Karneval, Schach und Hundesport ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt sei, der Einsatz für Menschenrechte aber nicht.
dpa
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