Landwirtschaftsminister Peter
Hauk MdL hatte die Beleihungsurkunde in dieser Woche an den Präsidenten des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg (LFV), Wolfgang Reuther, ausgehändigt, und damit dem Verband eine verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, die bislang von den Stadt- und Landkreisen wahrgenommen wurde.
Seit Inkrafttreten des landeseinheitlichen Fischereigesetzes im Jahr 1980 müssen sich alle angehenden Fischer einer staatlichen Prüfung unterziehen, wenn sie einen Fischereischein erweben möchten. Damit wird dafür Sorge getragen, dass die Angler im Lande neben den speziellen fischereilichen Kenntnissen auch das notwendige fachliche und rechtliche Rüstzeug mitbringen, um die Fischerei im Einklang mit den Vorschriften des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes auszuüben.
Seit ihrer Einführung haben fast 160.000 Teilnehmer die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt. Das sind etwa zehn Prozent mehr als die Gesamtzahl der aktiven Angler. Die baden-württembergische Anglerschaft sei somit gut aufgestellt, die Hege und Pflege der Fischbestände und den Wiederaufbau überlebensfähiger Populationen gefährdeter Arten weiter voranzubringen, betonte Hauk bei der Urkundenübergabe.
Bislang spielte der Landesfischereiverband Baden-Württemberg bei der Ausbildung der angehenden Angler eine wichtige Rolle, denn er ist Anbieter des zwingend der Fischerprüfung vorangestellten Vorbereitungslehrgangs. Er bildet die Leiter dieser Lehrgänge aus und sorgt für deren ständige Fortbildung. Die Prüfung wurde seither jedoch von den Stadt- und Landkreisen durchgeführt und abgenommen. Diese geht nun an den Landesfischereiverband über, der schon vor einiger Zeit angeboten hatte, neben der Ausbildungen auch die Abnahme der weiterhin staatlichen Prüfung zu übernehmen. Dies konnte nun nach einer entsprechenden Änderung des Fischereigesetzes im November umgesetzt werden. (PD)