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Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin, dass die erstmalige Einfuhr von Waren mit dem genveränderten Reis Bt63 weiter nicht möglich ist. Für Lieferungen bestimmter Produkte muss es eine Nachweispflicht geben, dass es sich nicht um den Genreis handelt. Die EU-Regelung war ursprünglich von April bis Ende Oktober befristet. In Europa waren zuvor neue illegale Einfuhren von dem gentechnisch verändertem Reis aus China aufgetaucht. Der verbotene Genreis Bt63 war laut
EU-Kommission erstmals 2006 in Deutschland, Großbritannien und Frankreich entdeckt worden. (dpa)