Die Widersprüche von 129 Landwirten gegen das Maisverbot im Donaugebiet von Straubing bis Vilshofen seien zurückgewiesen worden, teilte die Regierung von Niederbayern mit. Damit sei ab 1. Januar 2008 der Anbau von Maispflanzen untersagt, sagte ein Sprecher der Behörde in Landshut. Die Landwirte können gegen das Maisverbot nun beim Regensburger Verwaltungsgericht klagen.
Experten waren in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die zahlreichen Maisfelder das Überflutungsrisiko erheblich verschärfen. Wegen der eng stehenden Pflanzen könne das Wasser im Sommer nur noch schwer von den Feldern abfließen. Neben Mais behindern demnach auch ähnliche Pflanzen wie Sonnenblumen und ufernahe Gehölze eine rasche Entspannung bei einer Donauflut. Dies könne zu einem um einen Meter erhöhten Pegelstand bei
Hochwasser führen, heißt es in der Studie.
Die drei zuständigen Landratsämter hatten deswegen im Frühjahr das
Anbauverbot für Mais und ähnliche Pflanzen erlassen. Zahlreiche Bauern beschwerten sich deswegen bei der Regierung in Landshut. Sie verlangten eine Entschädigung, weil sie die Felder nicht mehr nutzen könnten.
Die Regierung sah aber die Zahlung von dauerhaften Ausgleichsgeldern als nicht notwendig an. Das Verbot müsse im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums hingenommen werden, sagte der Behördensprecher. Da es allerdings keine Übergangsfristen zur Umstellung der Ackerflächen gibt, können die Bauern Ende des Jahres beim Wasserwirtschaftsamt Deggendorf einmalig einen Finanzausgleich beantragen. Aufgrund der Untersuchungen haben die Ämter bereits zahlreiche Bäume und Sträucher am Donauufer entfernt. Eine Entholzungsaktion an der Isarmündung ist in Planung. (dpa/lby)