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20.09.2013 | 09:54 | Hochwasserschäden 2013 

Fluthilfe in Baden-Württemberg jetzt beantragen

Stuttgart - Nachdem das Land Baden-Württemberg am 9. September 2013 die Verwaltungsvorschrift Hochwasser-Soforthilfe in Kraft gesetzt hat, die die finanziellen Hilfen für die vom Juni-Hochwasser betroffenen Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Gartenbaus regelt, läuft nun das Antragsverfahren an.

Flutschäden 2013
(c) proplanta
„Betriebe, die bereits eine Schadensmeldung abgegeben haben, erhalten in den nächsten Tagen einen Förderantrag zugesandt. Nach den bisher vorliegenden Zahlen können in Baden-Württemberg rund 1.000 landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe mit einer finanzieller Unterstützung rechnen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Donnerstag (19. September) in Stuttgart.

Die Finanzmittel für die Hochwasser-Soforthilfe stammen aus dem von Bund und Ländern vereinbarten Aufbauhilfefonds. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der hochwasserbedingten Aufwuchs- und Ernteschäden und bis zu 80 Prozent für sonstige betriebliche Hochwasserschäden. Der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 50.000 Euro je Antragsteller, in begründeten Härtefällen können auch höhere Ausgleichszahlungen gewährt werden.

Die Hilfe wird allen Landwirten und Gartenbaubetrieben gewährt, die bereits eine Schadensmeldung abgegeben und als Folge des Hochwasserereignisses Schäden von mindestens 1.000 Euro erlitten haben. Die hochwasserbedingten Schäden umfassen alle Schäden, die durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Druckwasser infolge des Hochwassers verursacht wurden.

Als Schäden gelten insbesondere Aufwuchs- und Ernteschäden, nicht versicherbare Schäden an Gebäuden, Einrichtungen, Anlagen und landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, am Vieh sowie die Kosten für Aufräumarbeiten und für die Schadensermittlung. Die Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2013 beim zuständigen Landratsamt eingehen. Fehlende Unterlagen können noch bis zum 30. November 2013 nachgereicht werden.

Voraussetzung für die Beantragung einer Zuwendung für hochwasserbedingte Schäden in der Landwirtschaft ist die vollständige Abgabe einer Schadensmeldung auf dem hierzu vorgesehenen Meldeformular bei dem für den Betriebssitz zuständigen Landratsamt bis zum 31. Juli 2013. (Pd)
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